3.545 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Kunsleben
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Kunsleben
Rechtsanwälte Kötter I Kunsleben, Huyssenallee 5, 45128 Essen 6651.9373248975 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Manuel Kunsleben gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen A big thank you for a very competent and reliable lawyer who achieved an optimal outcome while minimizing my costs. I … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Planen - Schützen - Vererben
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
(16.05.2024) Fachlich kompetente Beratung sowie gute Einschätzung des vorliegenden Falles. Zugleich eine gute Kommunikation …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Sigurd Fabig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Die beste Rechtsanwalt H.Fabig Dankeschön (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Mirus
Rechtsanwalt Jonathan Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jonathan Mirus
aus 5 Bewertungen Herr Jonathan Mirus, hat mich von Anfang an sehr gut beraten und einen super Job gemacht. Er stand immer für Fragen … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Bumann
Rechtsanwalt Rolf Bumann
Kanzlei Rolf Bumann, Ringstr. 46, 06844 Dessau-Roßlau 6946.1226615147 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Bumann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(08.03.2022) absolut kompetent und sehr freundlich !
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Ich habe den Anwalt kontaktiert, weil ich zu Unrecht geblitzt wurde. Er ist äußerst kompetent und zuvorkommend. Seine … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Breunig
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3827883066 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Breunig gerne zur Verfügung
aus 119 Bewertungen RA Breunig hat auf Grund seiner langjähriger Erfahrung eine schnelle und effiziente Art , die Sachlage klar … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Ajami
Rechtsanwältin Suzan Ajami
Kanzlei Ajami, Eschersheimer Landstr. 60/62, 60322 Frankfurt am Main 6825.1846337743 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Suzan Ajami ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Endlich mal ein Anwalt der sich einsetzt. Vielen Dank für Alles. (29.11.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kutlu Kaplan
Rechtsanwalt Kaplan, Am Dobben 99, 28203 Bremen 6676.5295741933 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kutlu Kaplan
aus 6 Bewertungen Habe mich bei RA Kutlu Kaplan sehr gut aufgehoben gefühlt. In einem nicht so leichten Strafsachen Verfahren , hat er … (07.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstraße 2, 49074 Osnabrück 6671.6427859738 km
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ -Immanuel Kant-
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 35 Bewertungen Frau Bergstedt-Tobe ist sehr sympathisch, arbeitet sehr professionell und transparent und gibt schnell Rückmeldung. … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr
Kanzlei Lindwehr, Münsteraner Straße 2, 49809 Lingen (Ems) 6617.2233187827 km
Mein Anspruch als Anwältin und Notarin ist nicht nur die bestmögliche Beratung, ich möchte für Sie die optimale Lösung finden und erarbeiten. Dabei lege ich Wert auf Verbindlichkeit und Vertrauen!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung, sehr freundlich und mit hoher Kompetenz, Danke für die bisherige geleistete Unterstützung. Wir … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Kanzlei Dr. Ebrahim-Nesbat, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg 6719.6714735263 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 42 Bewertungen Ich kann Herrn Nesbat nur wärmstens empfehlen. Er ist ein äußerst engagierter und hilfsbereiter Anwalt, der sich mit … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Greß
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Greß
Rechtsanwälte Greß, Stadtplatz 9, 94481 Grafenau 7190.0046820089 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas Greß – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Nach einem kurzem Gespräch nahm man mein Mandant dankend an und ich musste mich um nichts mehr kümmern. Schnelle … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Ritzer & Kollegen, Bavariaring 15, 80336 München 7117.9493307507 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Grashey
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Grashey
Grashey Rechtsanwalt, Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München 7111.3426067735 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Maximilian Grashey
aus 66 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit den Herr Grashey meine Chancen standen sehr schlecht trotzdem hat er bis zum Schluss … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Mohrschulz
sehr gut
Kanzlei Philipp Mohrschulz, Marktplatz 7, 88400 Biberach an der Riß 7008.1863768362 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Mohrschulz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Wir hatten das Glück in einem Strafverfahren meines Sohnes von Herrn Mohrschulz vertreten zu werden. Wir fühlten uns … (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
aus 14 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller
aus 76 Bewertungen Herr Schaller hat mich sehr gut und kompetent zu einem Verkehrsunfall beraten und mich bei der Auseinandersetzung mit … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wagner
Rechtsanwalt Dr. Peter Wagner
Kanzlei Peter Wagner, Hütteldorfer Strasse 35/5, 1150 Wien, Österreich 7410.3794109263 km
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wagner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Eble
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Eble
Kanzlei Willgeroth, Landstr. 27, 38667 Bad Harzburg 6839.9540064186 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie Recht bekommen!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Eble ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Für mein aktuelles Anliegen wurde ich sehr gut und effizient beraten, so daß ich mein Anliegen beim Arbeitgeber … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Grimm
Rechtsanwalt Albrecht Grimm
BLF Rechtsanwälte, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart 6930.8654008267 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Albrecht Grimm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Amrehn & Hornek, Hauffstr. 6, 73728 Esslingen am Neckar 6941.4828709796 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Amrehn gerne zur Verfügung
(06.04.2021) Herr Amrehn ist ein sehr engagierter und kompitenter Anwalt, der gewissenhaft an seine Aufgabe herangeht. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Wilfried Müller
Rechtsanwalt Wilfried Müller, Am Fallersleber Tore 11, 38100 Braunschweig 6820.6098391615 km
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. (John F.Kennedy)
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Müller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 43 Bewertungen Ich sah mich (unberechtigten) Vorwürfen konfrontiert, die meinen Ruf hätten nachhaltig schädigen können. Herr Müller … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.