3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kimmig
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Kimmig
Kanzlei Kimmig, Hauptstr. 75, 77704 Oberkirch 6874.6636652418 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kimmig ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 20 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und zielführende Ausarbeitung + Prüfung aller wichtigen Punkte; flexibel und pragmatisch, … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwälte Douglas & Luther, Drakestr. 47, 12205 Berlin 6973.1376219938 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Douglas hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Süß
Rechtsanwalt Christian Süß
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7038344354 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Süß unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorrit Franze
sehr gut
Anwaltskanzlei Dorrit Franze, Königswarterstr. 60, 90762 Fürth 7005.790009657 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Dorrit Franze vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 41 Bewertungen Ich kann Frau Franze zu 100% weiter empfehlen, sie verfügt über viel Erfahrung und Kompetenz. Sie ist eine sehr … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
sehr gut
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi, Palmaille 52, 22767 Hamburg 6717.3439191292 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi gerne zur Verfügung
aus 201 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, der mein Anliegen gelöst hat und einen kostspieligen Prozess verhindern konnte bin sehr … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg
Rechtsanwältinnen Böhmer-Kitschenberg, Berliner Str. 105, 45145 Essen 6649.5465519472 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Die Anwältin Frau Kitschenberg können wir sehr empfehlen, kompetent und sehr freundlich. Unsere Anliegen und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Mömken
sehr gut
Rechtsanwältin Aline Mömken
Kanzlei Löwenberg & Kollegen, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg 6922.0893064077 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Aline Mömken ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 24 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, welches ich durch Frau Mömken erreichen konnte. Sie war stets um jede Uhrzeit … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Madelaine Seifert
Rechtsanwältin Madelaine Seifert
SEIFERT Strafverteidigung, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Madelaine Seifert
aus 6 Bewertungen Frau Seifert hat uns umfassend, ausführlich und professionell beraten, hatte immer ein offenes Ohr und ist menschlich … (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Todor-Kostic Rechtsanwälte, Karawankenplatz 1, 9220 Velden, Österreich 7367.2888792485 km
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Sachen!
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
Anwaltskanzlei Ruppert, Bahnhofstr. 49, 66111 Saarbrücken 6767.2384545173 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Ruppert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Sehr zufriedenstellend (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Reddemann
Rechtsanwaltskanzlei Reddemann, Friedenstr. 15, 38820 Halberstadt 6872.6250789904 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Vera Reddemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Kanzlei Jörg Schwengler, Grüner Markt 14, 96047 Bamberg 6974.8704879156 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(13.06.2022) Nachdem ich bereits bei drei Steuerberatern "abgeblitzt" war, hat sich Frau Dr. von Moltke meines Themas …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske
Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske
Kanzlei Dr. Christoph Naske, Wipplingerstr. 21, 1010 Wien, Österreich 7411.9038384429 km
Guter Rat ist wertvoll - Ratlosigkeit kommt teuer
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
"Kompetenz und Klarheit"
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguz Korumtas
Kanzlei Korumtas, Frankfurter Straße 1-3, 51065 Köln 6676.8572041774 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oguz Korumtas ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Pilz
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Pilz
Pilz Rechtsanwälte, Lindhorststr. 271, 46242 Bottrop 6640.5004524551 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Pilz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 37 Bewertungen Ein sehr netter Rechtsanwalt und wirklich kompetent, ich kann ihn nur empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rolf Selb
Rechts- und Fachanwalt Rolf Selb
Rechtsanwaltskanzlei Bloeß, Kerpener Str. 181, 50170 Kerpen 6660.1537105787 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rolf Selb unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
(10.01.2024) Herr Selb ist ein sehr netter,kompetenter Anwalt.Mein Anliegen wurde schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco H.-L. Ihrlich
Rechtsanwalt Marco H.-L. Ihrlich
Dr. Eich Jakob und Partner mbB, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz 6742.2936002673 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Marco H.-L. Ihrlich ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Hahn
Kanzlei Irrgang & Hahn, Gartenstraße 12, 01796 Pirna 7096.9453593942 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Hahn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen Sehr geehrter Herr Hahn und Team Herr Hahn ist ein Konsequenter hilfsbereiter Rechtsanwalt und mit einem sehr guten … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schäfer
Rechtsanwalt Armin Schäfer
SFW Baumeister & Partner Rechtsanwälte GmbB, Blumenstraße 44, 73728 Esslingen am Neckar 6942.000089819 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Armin Schäfer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(09.02.2024) Herr Schäfer hat mich zu einem großen Problem mit meinem Führerschein und zur MPU beraten. Vor Gericht hat die Behörde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Handermann
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Handermann
Rechtsanwältin Handermann, Viktoriastraße 3-5, 66111 Saarbrücken 6766.9774223362 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Handermann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
aus 39 Bewertungen super nett und freundlich (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.