3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Kersten
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Kersten
Lindemann Rechtsanwälte, Carl-Schurz-Str. 31, 13597 Berlin 6962.2590530141 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Kersten ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 307 Bewertungen Grandiose Abfindung ausgehandelt! Ich komme gerne wieder! Grüße aus Falkensee, s.h. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Löwe
Rechtsanwalt Michael Löwe
Rechtsanwalt Michael Löwe, Königswarterstr. 22, 90762 Fürth 7005.3748385554 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Löwe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
Kanzlei LUCAS Strafrecht, Neuhauser Straße 1, 80331 München 7118.9623864532 km
IHRE RECHTE SIND UNSER AUFTRAG
Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
aus 23 Bewertungen Toller Anwalt ,mehr braucht man nicht zu sagen. (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Frey
Rechtsanwalt Holger Frey
Kanzlei Holger Frey, Seestraße 5, 01445 Radebeul 7074.6849529284 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Frey bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Rasche Bearbeitung des Falles. Diskrete und freundliche telefonische Betreuung. Wohlfühlfaktor 👍 (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
Rechtsanwaltskanzlei Mayer-Eschenbach, Fürstenriederstr. 279a, 81377 München 7116.3348829861 km
Strafverteidigung und Vertretung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach gerne zur Verfügung
(17.05.2024) Frau Mayer Eschenbach ist sehr freundlich und professionell. Sie hat meine Familie durch ihre guten Ideen und ihr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen, Echter Str. 24, 41844 Wegberg 6622.6928749078 km
Wir finden Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
aus 41 Bewertungen Habe an einem sehr informativen, umfassenden und kostenlosen Vortrag zum Thema Schwerbehinderung teilgenommen. Nach … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann
Bronhofer & Partner, Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München 7118.7846857724 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 207 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Westermann hat sehr schnell und zuverlässig meine Angelegenheit geklärt. Vielen Dank! Auf jeden Fall … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Kanzlei Ekkehard Foth, Schützenstr. 13, 70182 Stuttgart 6931.5310178723 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Ekkehard Foth
(18.08.2021) Vielen Dank für die Bereitschaft zur Vertretung und das dadurch erzielte gute Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Holler
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Holler
Jahn & Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte, Jahnstr. 2, 94065 Waldkirchen 7210.2337455637 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Holler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Ich kann Fr.Holler nur empfehlen , sehr gute Beratung . (27.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Röhrich
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Röhrich
Kanzlei Nadine Röhrich, Lazarettstr. 9, 45127 Essen 6651.186725 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadine Röhrich gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Schnelle Service (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Martin
Martin Anwaltskanzlei, Barbarossastr. 39, 09112 Chemnitz 7043.0221526808 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Martin hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Wie gewohnt: Ratschlag per Telefon (kostenlos!), immer erreichbar,zuverlässiger Rückruf und eine ausgesprochen … (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
sehr gut
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
Kanzlei Thomas Doering, Calle La Marina n°, 8, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6105.5283410443 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
aus 31 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Hilfe von Herrn Döring (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Görmiller
Rechtsanwalt Tim Görmiller
Kanzlei Tim Görmiller, Pempelforter Str. 47, 40211 Düsseldorf 6649.6913816588 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Görmiller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Bester Verteidiger ever Unser Familien Anwalt es gibt keinen besseren in Düsseldorf etwas korrekters gibt es nicht und … (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Just
sehr gut
Rechtsanwältin Caroline Just
Just & Partner Rechtsanwälte, Kriegsstraße 212, 76135 Karlsruhe 6868.0495123745 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Caroline Just im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Frau Just hat mich sehr gut beraten: Sie stellte einige Fragen zum Hintergrund der Situation und hat mir danach … (13.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lilian Wolfer
Rechtsanwältin Lilian Wolfer
Rechtsanwaltskanzlei Lilian Wolfer, Querstr. 4, 60322 Frankfurt am Main 6825.5133438601 km
„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“ ~ Gustav Radbruch
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lilian Wolfer
(08.05.2023) Frau Rechtsanwältin Wolfer hat mich als Nebenkläger sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Ich habe mich bei ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rüsken
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Rüsken
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Rüsken hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 25 Bewertungen Fachlich sowie menschlich alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Unglaublich professionell, sehr freundlich und vor … (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwältin Annike Drüeke
Rechtsanwaltskanzlei Drüeke, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen 6799.9973648212 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annike Drüeke gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Annike Drüecke ist mit Abstand die beste Anwältin die man sich wünschen kann. Eigentlich hatte mir eine … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin, Marzahner Promenade 22, 12769 Berlin 6981.8154556616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Martin ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 129 Bewertungen Kann mir ich nur empfehlen. Habe den Anwalt direkt am Telefon gehabt und schnelle, hilfreiche und nette Antworten … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Zinn
sehr gut
Kanzlei Florian Zinn, Am Mühlgraben 2, 35037 Marburg 6793.9747251004 km
Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Zinn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Herr Zinn hat uns bei Fragen zu diesem Thema zur Seite gestanden. Er war dabei absolut transparent und ehrlich! Die … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel, Holstenstraße 96, 24103 Kiel 6687.5153551114 km
Strafrechtliche Hauptverhandlungen vermeiden - Zivilrechtliche Ansprüche zügig durchsetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Kristof Gengel
aus 7 Bewertungen Sehr netter und kompetenter Anwalt mit einer schnellen Auffassungsgabe. Er hat mich in einem Verfahren gegen einen … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Kanzlei Knapp - Recht § Steuern, Bismarckallee 2 A, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1374908481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Andre M. Knapp
(01.07.2022) Herr Rechtsanwalt Knapp ist ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sämannstr. 9, 82166 Gräfelfing 7110.1891051872 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
(03.04.2020) RA Köhne hat sehr schnell und unkompliziert die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu meiner …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.