3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 4

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Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch
Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch
Wallasch & Gärtner Rechtsanwälte + Fachanwälte für Strafrecht, Fichardstraße 30, 60322 Frankfurt am Main 6825.3603753646 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Verfassungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristine Eberlein
sehr gut
Rechtsanwältin Kristine Eberlein
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1180486069 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kristine Eberlein
aus 12 Bewertungen Bei Frau Rechtanwaltin Eberlein bekommt man eine sehr gute Beratung.Sie ist menschlich und fachlich sehr gut.Ich kann … (08.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Rischmüller
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Rischmüller
Rischmüller & Seide Rechtsanwaltskanzlei PartG mbB, Volkmaroder Straße 8 c, 38104 Braunschweig 6821.8933423613 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Tim Rischmüller für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 111 Bewertungen nach einen unverschuldeten Autounfall, wurde ich von der Kanzlei Rischmüller und Seidel hervorragend und äußerst … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Marx
Kanzlei Carsten Marx, Birlenbacherstr. 15e, 57078 Siegen 6741.5019416298 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Marx
aus 26 Bewertungen Sehr Nett,hilfsbereit,einfach Top💪 (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Verteidigerin Jenny Mohne
sehr gut
Rechtsanwältin & Verteidigerin Jenny Mohne
MOHNE | KETTLER strafverteidiger in Bürogemeinschaft, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2879652649 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin & Verteidigerin Jenny Mohne für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen I had the privilege of being represented by Ms.Mohne in a recent legal matter, and I cannot recommend her services … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Rieß
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Rieß
Fiedler & Rieß Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rotenburger Straße 17, 36199 Rotenburg an der Fulda 6839.6547963163 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Rieß ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 74 Bewertungen Herr Rieß nahm sich sehr viel Zeit für meine Ausführungen des Schadenhergangs. Nach diesem sehr netten Gespräch und … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Stark gerne zur Verfügung
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Rottmann
sehr gut
Rechtsanwalt Kanzlei Rottmann, Neusser Wall 12, 50670 Köln 6674.2143834653 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Rottmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 86 Bewertungen Wir wurden sehr freundlich begrüßt, fachlich ausführlich beraten und zur vollsten Zufriedenheit vertreten. Man kann … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Riesbeck
FAS - Kanzlei Jens Riesbeck, Pröschstraße 5, 21493 Schwarzenbek 6750.7880694615 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Riesbeck gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg 7012.2360851112 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
(13.03.2024) Diesen Anwalt kenne ich seit 1995. Er ist technisch sehr kompetent und versteht die komplexen Zusammenhänge. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
sehr gut
Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
Tragalou, Fürther Str. 38, 90429 Nürnberg 7010.5810804416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Kompetent auf den Punkt gebracht. Sehr zu empfehlen. (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ondrasik
Rechtsanwalt Martin Ondrasik
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstraße 26, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Ondrasik vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(01.10.2023) Nachdem ich mein Anliegen geschildert habe, antwortete mir Herr Ondrasik sehr schnell. Danke für Ihre Unterstützung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Zipper
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Geht nicht - gibt’s nicht. Es wird ausgekämpft.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper
aus 308 Bewertungen Alles zu unserer vollsten Zufriedenheit abgelaufen. (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Lajtkep vertrat mich in einem langjährigen und komplizierten Strafverfahren über zwei Instanzen. Vom ersten … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Göllrich
Rechtsanwältin Diana Göllrich
advobas AG, Gellertstrasse 55, 4052 Basel, Schweiz 6899.1087716265 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Göllrich unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Ich habe Frau Göllrich im Zuge meiner Grenzgängertätigkeit um rechtliche Beratung und Vertretung gebeten. Meine … (01.02.2024)
Profil-Bild Anwältin Dipl.-Jur.Univ. Vesna Gorjup Zupančič
Odvetniška Pisarna Gorjup, Ulica Skofa Maksimiljana Držečnika 11, Maribor 2000, Slowenien 7472.2111331559 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Anwältin Dipl.-Jur.Univ. Vesna Gorjup Zupančič
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Korres
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Korres
Alexander Korres, Am Heideweg 5, 85221 Dachau 7104.5223210639 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Korres
aus 82 Bewertungen Hatte eine Frage zum Strafrecht,wurde mir sehr freundlich und hilfsbereit gleich am Telefon beantwortet.DIesen Anwalt … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Büntemeyer
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Büntemeyer
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Janina Büntemeyer, Äppelallee 27, 65203 Wiesbaden 6801.7724890333 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Janina Büntemeyer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 22 Bewertungen Bin von zwei kriminalpolizeibeamten in der Öffentlichkeit zusammengeschlagen worden und im Krankenhaus gelandet bis … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Brüning
Kanzlei Antje Brüning, Bahnhofstraße 87, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.7648180138 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Brüning
aus 6 Bewertungen Schnelle unkomplizierte Beratung (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enis Korkmaz
Rechtsanwalt Enis Korkmaz
Kanzlei Enis Korkmaz, Hoher Turm 16, 31137 Hildesheim 6790.0565456126 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Enis Korkmaz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(10.05.2017) Für die sehr gute Beratung und schnelle Durchführung meiner Scheidung bin ich sehr dankbar. Kann ich wärmstens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Okolisan
Rechtsanwalt Okolisan, Königstraße 49, 70173 Stuttgart 6931.0449837636 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Okolisan ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Eitner
Rechtsanwalt Horst Eitner
Strafverteidigerbüro Rechtsanwalt Horst Eitner, Alt-Moabit 62-63, 10555 Berlin 6970.325430816 km
Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Horst Eitner
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Klemm
Rechtsanwalt Wolfgang Klemm
Kanzlei Wolfgang Klemm, Hohenzollerndamm 170, 10713 Berlin 6971.2087867085 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Klemm
(08.11.2010) <b>Das war gut:</b> er hatte gute arbeit getahn...<br><b> Das war nicht so gut:</b> war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Laudor
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Laudor
Kanzlei Johannes Laudor, Jakobstraße 9-10, 54290 Trier 6717.0789072449 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Laudor ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Engagiert und kompetent. (19.08.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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