3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Jahnel LL.M.
Rechtsanwalt Torsten Jahnel LL.M.
Fachkanzlei für Medizinrecht, Rechtsanwalt Torsten Jahnel, Hegelstraße 32, 39104 Magdeburg 6893.9381015188 km
Wir sind die Fachkanzlei für Medizinrecht mit Schwerpunkten im Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, ärztlichen Berufsrecht, Krankenhausrecht, Medizinstrafrecht, ArzneiM-, ApothekR und BerufsunfähigR
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Versicherungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Jahnel LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel, Dieckstraße 79, 48145 Münster 6664.0093982026 km
Ihr Recht ist uns Auftrag!
Erbrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Waldapfel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Als Unternehmer im Transportgewerbe mit integrierter KFZ Werkstatt, ergeben sich regelmäßig Konflikte wo juristischer … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs gerne zur Verfügung
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
HPR Anwaltskanzlei, Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7019434863 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Peter Reimer gerne zur Verfügung
(11.07.2023) Ich habe schnell Antwort gekriegt und ich bin sehr zufrieden. Er hat mir Rat gegeben und es war sehr hilfreich. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mahmoud Achour
Rechtsanwalt Mahmoud Achour
Rechtsanwälte Achour & Partner, Hasenheide 71, 10967 Berlin 6977.1716743405 km
Flexibel, verlässlich, lösungsorientiert; wir setzen Ihre Interessen mit Überzeugungskraft durch.
Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Mahmoud Achour
(15.07.2023) Anwalt mit viel Fachkompetenz! Der ist wirklich gut!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kuske
Kanzlei Jens Kuske, Wilhelm-Heine-Str. 2, 39387 Oschersleben (Bode) 6874.6592387709 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Kuske ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7060.9924400878 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Lösche bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
sehr gut
Kanzlei Jürgen D. Schwarzer, Kästrich 9, 55232 Alzey 6810.650801085 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
aus 31 Bewertungen H.S. Mir ist bei meiner Bewerbung ein bedauerlicherweise Fehler unterlaufen. Versehentlich wurde Herr Schwarzer nur … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludmil Markov
Rechtsanwalt Ludmil Markov
Kanzlei Ludmil Markov, Kronberger Straße 12, 14193 Berlin 6970.0080638572 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ludmil Markov bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Philipps
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Philipps
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwältin Strafrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sabrina Philipps
aus 63 Bewertungen Ich kann Fr. Philipps und die Kanzlei Heindl & Lang sehr empfehlen. Sie hat mich in vielen Verfahren im Strafrecht … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
Q4-Kanzlei, Q4 4, 68161 Mannheim 6846.955921273 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
aus 6 Bewertungen Der anwaltin ist sehr freundlich und mach der arbeit sehr gut zo das meine eheman eine aufenthaltcard habe bekomen . (22.06.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Skapczyk
Rechtsanwalt Thomas Skapczyk
Rechtsanwälte Skapczyk und Kollegen, Schuhstr. 39, 91052 Erlangen 6999.4231104893 km
Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Skapczyk
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten
Anwaltskanzlei Dr. Karsten, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2344543109 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller
aus 76 Bewertungen Herr Schaller hat mich sehr gut und kompetent zu einem Verkehrsunfall beraten und mich bei der Auseinandersetzung mit … (19.02.2024)
Profil-Bild Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Skawiańczyk & Stanek Adwokaci i Radcowie Prawni spółka partnerska z siedzibą w Krakowie, Ul. Aleksandra Lubomirskiego 45/6, 31 509 Krakau, Polen 7505.2450273444 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsanwalt Herr Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(13.08.2022) Danke! Perfekte Leistung - Anna
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Biernacik
sehr gut
Rechtsanwältin Bianca Biernacik
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bianca Biernacik hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 46 Bewertungen Frau Biernacik kann ich persönlich nur empfehlen in Sachen Verkehrsrechts. Sehr netter und kompetenter Kontakt. Stets … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Hoepffner, Gebhardtstr. 2, 90762 Fürth 7005.358217152 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 63 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hoepffner nur bestens empfehlen! Er hatte mich sowohl jetzt, als auch in der Vergangenheit immer … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Barth
Rechtsanwalt Daniel Barth
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Barth ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Anwalt Dr. Manuele Piccioni
sehr gut
Anwalt Dr. Manuele Piccioni
Piccioni von Planner, Via Ofanto, 18, Rom, Italien 7560.5163816482 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Anwalt Dr. Manuele Piccioni
aus 25 Bewertungen Ich habe in einer sehr schwierigen Rechtssituation die Hilfe von Dr Piccioni erhalten. Dr Piccioni konnte mir mit … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Kanzlei Andreas Taudt, Grabenstr. 30, 73033 Göppingen 6965.2639912282 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Super schnelle Abwicklung, sehr netter Anwalt. Habe kurzfristig einen Termin gebraucht und bekommen! Sehr zu empfehlen! (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Wendland
Rechtsanwaltskanzlei Wendland & Ercan Partnerinnen, Hauptstr. 117, 10827 Berlin 6973.9205298811 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Regine Wendland bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen sehr gute Beratung und Verteidigung, Fr Wendland nimmt sich Zeit für jeden einzelnen Fall und versucht immer das … (18.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Millad Ghasemi
Rechtsanwalt Millad Ghasemi
Rechtsanwalt Ghasemi, Schadowstraße 53, 40212 Düsseldorf 6649.3721732186 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Millad Ghasemi
aus 9 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt habe ich mir einige angesehen und mich dann für Herrn Ghasemi entschieden, da seine … (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Kirstein
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Kirstein
Kanzlei Kirstein, Rankestr. 9, 10789 Berlin 6971.8134060393 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Manuel Kirstein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 20 Bewertungen Auf diesen Anwalt kann man sich immer verlassen hat mir sehr geholfen nicht mein Führerschein zuverlieren. (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Kanzlei Ralf Bergmann, Braugasse 12, 50859 Köln 6666.7217727192 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bergmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(13.11.2017) Der Anwalt hoerte sich den Sachverhalt kurz am Telefon an, wartete dann auf einige Detail-Infos per E-mail und liess …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.