3.538 Anwälte für Strafbefehl | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Riedl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Riedl, Kaiserstr. 11-13, 90403 Nürnberg 7011.5037368069 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Riedl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
aus 12 Bewertungen Herr Riedl ist ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt der mit viel Menschlichkeit und gewissenhaft seine arbeit … (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Stampfl
Rechtsanwältin Alexandra Stampfl
Stampfl & Partner Rechtsanwälte, Andernacher Str. 69, 56564 Neuwied 6733.0144986028 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Stampfl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
(27.02.2024) Alles schnell und kompetent erledigt. Ich bin mit Ergebnis zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Fischer bietet im Bereich Strafbefehl Rechtsberatung und Vertretung
(07.12.2023) Kompetent, zuvorkommend und freundlich. 5/5
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Niehues
sehr gut
Kanzlei Niehues, Marktstr. 26, 44532 Lünen 6674.6724802819 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Niehues ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
aus 28 Bewertungen Wir durften RA Niehues vor ca. 9 Jahren kennenlernen, damals sowie auch heute noch immer ein sehr höflicher und … (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hauke bietet im Bereich Strafbefehl Rechtsberatung und Vertretung
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Balduin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Balduin
Balduin & Partner - Rechtsanwälte, Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.7276751027 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin gerne zur Verfügung
aus 61 Bewertungen Die Informationen der Anwälte waren so weit gut, nun müssen wir sehen, wie wir vorgehen werden. Dankeschön (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren
Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren
Kanzlei Dannecker-Lauren, Biebricher Allee 19, 65187 Wiesbaden 6800.913391204 km
In Kenntnis der rechtlichen Leitplanken strategisch zu einem wirtschaftlich vernünftigen Ziel gelangen.
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
aus 9 Bewertungen Beste beratung ,beste anwalt .. (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Eckstein
Rechtsanwalt Frank Eckstein
Rechtsanwälte Eckstein & Kollegen, Pettenkoferstr. 33, 80336 München 7118.0607849006 km
Wo Erfahrung auf Kompetenz trifft - Ihr Spezialist bei Fragen zum Wirtsachtsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Eckstein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kunik
Rechtsanwälte Kunik & Dr. Kabelitz, Slüterufer 14, 19053 Schwerin 6798.6471612005 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Kunik bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
(08.06.2024) Ich hatte über Anwalt.de Kontakt mit Herrn RA Kunik per e-Mail aufgenommen. Der RA meldete sich umgehend bei mir um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Handke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Arteka Anwaltskanzlei, Nisbetiye Mahallesi, Gazi Güçnar Sokak, Uygur İş Merkezi Beşiktaş, 4/2, 34340, Istanbul, Türkei 8687.6781403494 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 5 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kai Müller, Leisniger Str. 6, 04668 Grimma 7009.6338756441 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Müller hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 8 Bewertungen Konnte mit der Kanzlei sehr gut zusammen arbeiten und hat sich bei den Gegenseite für mich sehr gut eingesetzt. War … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Kalagi LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nadja Kalagi LL.M.
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Verständliche Beratung und bestmögliche Vertretung nach Erhalt einer Kündigung.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nadja Kalagi LL.M.
aus 55 Bewertungen Ich habe kurzfristig einen Termin erhalten und wurde hervorragend „abgeholt“ und aufgeklärt. Frau Kalagi ist auf all … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
sehr gut
Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
Rechtsanwaltskanzlei Legis, Lange Reihe 14, 20099 Hamburg 6720.698870721 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Rozina Ebrahim – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Strafbefehl
aus 23 Bewertungen Hallo ich möchte bitte sofort helfen (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Häller
Rechtsanwalt Jürgen Häller
Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht, Bismarckstraße 36, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.8437012367 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Häller
(16.01.2024) محام ممتاز
Profil-Bild Rechtsanwältin Eylem Çağlar
Rechtsanwältin Eylem Çağlar
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Eylem Çağlar hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Boukai
Kanzlei Boukai, Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg 7058.4517658113 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Andreas Boukai ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Kompetenz in der Beratung vor, während und nach dem Prozess. Full-Service für den Mandanten in allen Belangen. … (11.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
CAVAR LEGAL, Dr. Klaus Cavar, Lindengasse 20/9, 1070 Wien, Österreich 7411.6257122416 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
(27.09.2023) Ich wurde in der Firma gemobbt. Herr Cavar hat mir erklärt wie ich dagegen vorgehen kann. Sehr kompetent im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Franz
Rechtsanwalt Alexander Franz
Kanzlei Alexander Franz, Schmellwitzer Str. 107, 03044 Cottbus 7072.2416501159 km
Gerne vertreten wir auch Sie. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Franz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Beer
Kanzlei Irina Beer, Rindermarkt 5, 93413 Cham 7123.4843640584 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Beer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
(19.02.2024) Ich fühle mich sicher mit Frau Beer, da ihre professionelle Kenntnisse und Hilfe erfolgreich sind.
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Röttig
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Röttig
Hinz.Röttig Rechtsanwälte PartGmbB, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6578466142 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Linda Röttig - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 27 Bewertungen Schnell, unkompliziert und verständnisvoll. (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tina Engemann
Rechtsanwältin Tina Engemann
Engemann & Wölke - Rechtsanwälte, Kollegienwall 17, 49074 Osnabrück 6672.6187778348 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tina Engemann gerne zur Verfügung
(08.11.2022) Nachdem die Versicherung zunächst nicht gezahlt hat, obwohl ihr Versicherungsnehmer aufgefahren ist (fehlender Abstand …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Posiege
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Posiege
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958.7279776545 km
Wer um sein Recht kämpft, kann gewinnen ! Wer nicht um sein Recht kämpft, hat bereits verloren.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heiko Posiege - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 195 Bewertungen Ich kann meinen Rechtsanwalt Heiko Posiege in höchstem Maße weiter empfehlen. Er ist sehr professionell und einfühlsam … (06.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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