3.561 Anwälte für Strafbefehl

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Dethloff, Kietzstr. 32, 17291 Prenzlau 6954.9405194096 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Dethloff bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
(25.07.2023) Sehr kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Balzer, Kolb & Kretsch, Poppenreuther Str. 162, 90765 Fürth 7006.2628184071 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Seubert
sehr gut
Rechtsanwalt Seubert - Strafverteidiger, Bahnhofstr. 18 1/4, 86150 Augsburg 7062.7283092271 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Seubert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 42 Bewertungen Bester Anwalt einfach ich kann nur weiter empfehlen (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
sehr gut
Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
Rechtsanwalt Gökhan Akbas, Wittelsbacher Str. 18, 10707 Berlin 6970.8267592956 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Gökhan Akbaş vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
aus 15 Bewertungen Mein Bruders Schengen Visumsantrag wurde abgelehnt mit dem Grund, fehlende Rückkehr Grund. Herr Akbas hat in dem Fall … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Brunow
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Brunow
Prof. Dr. Streich & Partner | Rechtsanwälte, Mönchewinkel 2, 37269 Eschwege 6848.3866591077 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Brunow vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 535 Bewertungen Ein Fachanwalt der die extra Mrile geht und die moeglichen entscheidenden Faktoren des Einzelfalls findet und … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Weiß
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Weiß
Rechtsanwälte Goethestr. 89 GbR, Goethestr. 89, 45130 Essen 6651.9403913115 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Weiß vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 97 Bewertungen Hat alles reibungslos geklappt sehr zu empfehlen. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ebeling
Rechtsanwalt Michael Ebeling
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1846053401 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ebeling vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Kanzlei Thomas Zavadil, Oberkainaer Straße 25, 02625 Bautzen 7114.5267499348 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Zavadil ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Böhm
sehr gut
Kanzlei Falk Böhm, August-Strindberg-Str. 12, 51067 Köln 6678.8250733496 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Falk Böhm
aus 36 Bewertungen Bester Anwalt einfach nur spitze 1A (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Petereit
Rechtsanwalt Dominik Petereit
Rechtsanwälte Petereit, Wilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid 6702.0849301965 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Dominik Petereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Butzke
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Butzke
Rechtsanwaltskanzlei Butzke, Garather Schloßallee 19, 40595 Düsseldorf 6661.5827152417 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Butzke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 38 Bewertungen Top-Schnelligkeit, Top-Freundlichkeit und Top-Kompetenz (08.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Rehder
Rechtsanwältin Britta Rehder
Möller & Rehder, Markt 12, 99510 Apolda 6948.6489665311 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Britta Rehder
(23.08.2020) Für den Moment hilft es mir weiter, es wurde sehr präzise auf mein Anliegen eingegangen. Eventuell komme ich in Kürze …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Perlet
Rechtsanwalt Reinhard Perlet
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Reinhard Perlet
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Kanzlei Lange & Jösch, Limburger Str. 20, 65611 Brechen 6780.4172753969 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Stephanie Jösch für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
(19.11.2023) Habe sie beauftragt meinen Fall zu übernehmen. Die Leistungen die sie bis jetzt getätigt hat 100% .Zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ziegler
sehr gut
Kanzlei Claudia Ziegler, Rechtsanwältin, Helene-Weigel-Platz 10, 12681 Berlin 6982.4446463418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Ziegler
aus 25 Bewertungen Das Problem wurde umfassend erläutert und die daraus folgenden Tätigkeiten wurden abgesprochen. (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Rößler
Rechtsanwalt Henning Rößler
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henning Rößler
(21.10.2022) Herr Rößler verfügt über herausragende fachliche Kenntnisse und hat darüber hinaus auch noch ein fantastisches Gespür …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Dittert
Rechtsanwalt Martin Dittert
Husser & Dittert Anwaltskanzlei, Hildastr. 10, 69469 Weinheim 6855.9103862268 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Dittert gerne zur Verfügung
(10.06.2018) schnell, kompetent, erfolgreich
Profil-Bild Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
sehr gut
Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
Kanzlei für Strafrecht Christine Martin, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.0046815927 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
aus 23 Bewertungen Die Rechtsberatung durch Frau Martin war zu meiner vollsten Zufriedenheit. Sie ist eine sehr engagierte und … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Davut Yildiz
sehr gut
Kanzlei Davut Yildiz, Luisenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.2291246098 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Davut Yildiz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 63 Bewertungen Eine Untätigkeitsklage durch Ra Yildiz, bewirkte eine schnelle Einbürgerung. Zuvor gab es ein faire Beratung. (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilka Lang-Seifert
Rechtsanwältin Ilka Lang-Seifert
Kanzlei Ilka Lang-Seifert, Friedrich-Ebert-Str. 9a, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7066.0134090246 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Ilka Lang-Seifert
(30.05.2022) Guten tag mein mann hat eine auto gekauft mit finazierung und er will jetz das auto zurück geben weil wir können nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Weber
Rechtsanwalt Georg Weber
Kanzlei Georg Weber, Buhrowstr. 27, 12167 Berlin 6976.0504486348 km
Rechtsberatung ist Vertrauenssache.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Georg Weber ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Beriet schnell und umfangreich durch Empfehlungen. Die Hilfe war zielführend. (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult
Consultatio Strafverteidiger, Johnsallee 2, 20148 Hamburg 6719.2773843431 km
Spezialist für Strafrecht - Weil jedes Detail zählt.
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Strafbefehl
aus 18 Bewertungen Ich bin mit der Kanzlei mehr als zufrieden. NAchdem ich auf einem Samstag mein Anliegen per Umfrage geschildert habe, … (12.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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