3.898 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Kaiser
Rechtsanwältin Sandra Kaiser
KAR Rechtsanwälte Oehlert Kaiser Brunswick Reimann, Bahnhofstr. 9, 22880 Wedel 6701.6703795844 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Kaiser gerne zur Verfügung
(16.04.2018) RA Sandra Kaiser beriet und vertrat mich betreffs Scheidung - sowie der Anfechtung einer Vaterschaft. Fazit: Spontanes …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg 6719.6461982954 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 19 Bewertungen Herr Butenberg hat praktisch sofort auf meine Anfrage reagiert. 3 Fragen wurden sofort per Kontaktformular über die … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
Kanzlei Professor Dr. Martin, Parkstr. 33, 65549 Limburg an der Lahn 6772.1752092692 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Wir wurden sehr gut beraten. Herr Martin ist ein netter und kompetenter Notar. Können wir aufjedenfall empfehlen. … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Löffler hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten. In dieser Zeit hat er mich kompetent und … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Rahmann
Rechtsanwältin Silke Rahmann
Kuba & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Goethestraße 51, 38440 Wolfsburg 6827.0938542854 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Rahmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Hervorragende und engagierte Anwältin in einem komplexen Adoptionsverfahren. Immer gut erreichbar bzw, ruft umgehend … (25.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Anwaltshaus Gladenbach, Marburger Str. 2, 35075 Gladenbach 6784.3572235383 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen König
Anwaltskanzlei Steffen König, Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück 6671.3426491342 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Steffen König ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(01.01.2017) Sehr gute Kenntnisse in Familienrecht. Gute Beratung und anschließend positive Ergebnisse. Professionelle Leistungen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Stoewenau-Mann
Kanzlei in Suhl, Puschkinstr. 1, 98527 Suhl 6922.1410436948 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Jacqueline Stoewenau-Mann
(20.12.2022) Super professioneller Kontakt. Sogar über Zoom vielen lieben Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weimann
Rechtsanwalt Christian Weimann
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Weimann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
Dr. Maul Janson-Czermak Eska Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Böcklinstr. 42, 68163 Mannheim 6850.0399759191 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Frau Janson-Czermak ist eine sehr freundlich, zuverlässige, stets professionelle und geduldige, aber insbesondere … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Wallauer-Friedrich
Rechtsanwältin Angelika Wallauer-Friedrich
Rechtsanwälte Wallauer-Friedrich, Löwe, Hefner, Sailer mbB, Mainaustr. 48, 78464 Konstanz 6994.2468713962 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Wallauer-Friedrich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(18.01.2024) Auf meine Anfrage wurde sehr schnell reagiert. Leider konnte konnte ich den Termin nicht wahrnehmen da er nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad Weidmann
sehr gut
Rechtsanwalt Konrad Weidmann
Kanzlei Konrad Weidmann, Vorster Str. 17, 47906 Kempen 6619.994334049 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Konrad Weidmann
aus 31 Bewertungen Bodenständiger Anwalt, zuvorkommend und schnelle Erfassung/Erarbeitung. Gute ausführliche Beratung, klare Empfehlung. … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Otto-Krafft-Platz 21, 59065 Hamm 6689.7071636775 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Sportrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
(29.01.2018) Nachdem meine private Haftpflichtversicherung die Übernahme des Schadens an dem fremden Fahrzeug erst abgelehnt hatte, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Leuthold
Rechtsanwältin Christiane Leuthold
JENEWEIN KUFNER § LEUTHOLD Rechtsanwältinnen, Bezirksstraße 52, 85716 Unterschleißheim 7110.7769572397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Leuthold vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(20.07.2022) Absolut gute, fundierte und mandantenorientierte Beratung, ich bin sehr glücklich darüber dass Frau Leuthold sich um …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther
Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther
Anwalts- und Steuerkanzlei Günther Spickenreuther, Im Pfefflersgarten 3, 90562 Kalchreuth 7008.9131297783 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther gerne zur Verfügung
(06.05.2021) Herr Spickenreuther hat umgehend per mail auf meine Anfrage geantwortet. Sehr freundlich und ausführlich hat er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M.
Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Andreas Steger, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, Österreich 7412.0786316427 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(18.03.2022) Hr. Mag. Steger hat mich bei der Erbringung einer offenen Schuld rechtlich unterstützt und beraten - diese erfolgte, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Beutl Dipl.-Jur. Univ.
Rechtsanwalt Peter Beutl Dipl.-Jur. Univ.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte, Prüfeninger Str 62, 93049 Regensburg 7098.4611541788 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Peter Beutl Dipl.-Jur. Univ.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Grigull
Rechtsanwalt Dirk Grigull
GRIGULL BENDIG ZIMMERMANN Rechtsanwälte-Fachanwälte, Franz-Parr-Platz 6, 18273 Güstrow 6832.5768265158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Grigull ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(15.05.2024) Nach meiner Nachricht erhielt ich kurzfristig einen Anruf der Kanzlei, das der Fall eingegangen ist und bearbeitet …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 16 Bewertungen Ich habe mit Frau Wetzel einen tollen Umgang gehabt. Wir sind direkt super in den Kontakt gekommen und haben in Ruhe … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Pfleger
Rechtsanwalt-Kanzlei Pfleger & Kollegen , Rechtsanwälte & Fachanwälte & Mediation, Leopoldstr. 17, 95615 Marktredwitz 7042.0527941651 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christian Pfleger
(26.02.2021) Sehr kompetente ruhige Beratung, mal sehen was am Ende raus kommt. Der Anfang war sehr gut, er weis wovon er spricht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Kluck LL.M.
gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Kluck LL.M.
Rechtsanwälte Kluck, Bismarckstr. 63-65, 41061 Mönchengladbach 6629.6539380329 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Kluck LL.M.
aus 10 Bewertungen Die Kanzlei ist nur weiter zu empfehlen Herr Andreas kluck macht seine Arbeit sehr gut er kämpft auch dafür (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0424453661 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c. gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Dr. Foth erklärt die komplexe Materie sehr gut und anschaulich. Er konzentriert sich dabei auf die praktische … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wehle
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Kanzlei Andreas Wehle, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen 6630.7004033799 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Wehle
aus 38 Bewertungen schnelle, freundliche und kompetente Beratung (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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