3.915 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Maushammer
Rechtsanwältin Pia Maushammer
Werner, Luger & Partner, Brienner Str. 9, 80333 München 7118.9507382993 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pia Maushammer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(21.12.2022) Immer ansprechbar bzw. hilfsbereit. Arbeitete sich schnell in neue Themen ein und ordnete sie entsprechend zu - …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Cattien
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Cattien
Rechtsanwalt Holger R. Cattien, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Ihr gutes Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger Cattien ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 16 Bewertungen Erstberatung per Telefon. Aufmerksames Zuhören, sehr gute und schnelle Auffassungsgabe. Ich habe paar sehr nützliche … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Weber
SWR Rechtsanwälte, Rudolf-Klug-Weg 5, 22455 Hamburg 6712.6427046885 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Weber
aus 65 Bewertungen Sehr offen, direkt, hilfsbereit und wegweisend. Kurz kennengelernt doch sehr vertraut. Sie ist eine tolle Frau mit … (24.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
Kanzlei Patrik von Oetinger, Saarbrücker Straße 84a, 66271 Kleinblittersdorf 6773.831095444 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
(03.03.2022) Herr von Oetinger hat mich mit Kompetenz , Angagement und Einfühlungsvermögen beraten. Jederzeit wieder.
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Willner
Rechtsanwältin Verena Willner
Willner Rechtsanwälte, Hindenburgstr. 23, 71083 Herrenberg 6921.8024640399 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Willner
(10.01.2021) Sehr professionelle Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Gundacker
Kanzlei Gundacker, Hauptstraße 72, 67714 Waldfischbach-Burgalben 6806.1945231553 km
Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Benjamin Gundacker
(27.04.2012) Die lockere Art wie er mir die Angst nahm meinen Arbeitgeber zu verklagen.Rückfragen meinerseits werden schnell …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz, Hauptmarkt 9, 90403 Nürnberg 7011.5526429408 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hankwitz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Biernert
Rechtsanwältin Katja Biernert
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7490627289 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Biernert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(11.11.2023) Sehr gute Beratung, gute Kontaktaufnahme, professionelle Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari
sehr gut
Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari
Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari, Kasernenstr. 8-10, 53111 Bonn 6694.3335620306 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 93 Bewertungen In einer sehr komplexen Baurechtssituation wurden wir sehr gut beraten. In der Vorbereitung eines Gütetermins war der … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Höldl
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Höldl
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Höldl gerne zur Verfügung
aus 138 Bewertungen Ohne Beanstandung (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bienert
Rechtsanwältin Anja Bienert
Anwaltskanzlei Bienert & Garrigós, Johannes-Henry-Str. 14, 53113 Bonn 6695.4056281488 km
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Erbrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anja Bienert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Eckert
Rechtsanwalt Dirk Eckert
QUADRILOG STEUERN UND RECHT Stüttgen & Partner mbB| Wirtschaftsprüfer| Steuerberater| Rechtsanwalt, Talstr. 25, 42697 Solingen 6666.2535827645 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Eckert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Hopp
sehr gut
Kanzlei Hopp, Rosengasse 3, 08527 Plauen 7016.4877950118 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Hopp
aus 53 Bewertungen Sehr nette Aufnahme. Kompetente und überaus freundliche Beratung. Ich habe mich aufgehoben und vorallem verstanden … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Güller
Rechtsanwältin Alexandra Güller
Dr. Andrae & Kollegen, Sonnenstr. 27, 80331 München 7118.7916174841 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Alexandra Güller
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem
Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem
Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem, Landstraßer Hauptstraße 147/5, 1030 Wien, Österreich 7414.9465733406 km
Ich biete meinen Mandanten eine umfassende Betreuung in allen Rechtsangelegenheiten. In der Erstberatung schildern Sie mir Ihr Problem und ich teile Ihnen meine rechtliche Einschätzung mit.
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent, zuverlässig, unterstützend und beratend. Respekt! Zügige Abwicklung aller Angelegenheiten und das zu … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwälte Elsner & Kollegen, Bismarckstr. 9, 95444 Bayreuth 7013.9115720769 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Martin Elsner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Neidhardt
Rechtsanwältin Brigitte Neidhardt
Konsens, Anwaltskanzlei, Mediation und Konfliktmanagement, Nadorster Straße 190, 26123 Oldenburg (Oldenburg) 6636.6692655013 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Brigitte Neidhardt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Czerwenka
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Czerwenka
Bürogemeinschaft Schubert & Czerwenka, Thomas-Mann-Platz 2, 09130 Chemnitz 7044.4394318455 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Czerwenka im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit Frau Czerwenka als Anwältin. Ich habe Sie mir selbst ausgesucht und muss sagen mit Ihr … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
Rechtsanwaltskanzlei Dieckmann, Adelheidstr. 9, 06484 Quedlinburg 6884.1537795695 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
aus 6 Bewertungen Sofortige Empfehlungen zum Handeln mit Erläuterung der entsprechenden Konsequenzen, unkompliziert, verständlich, … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Roth
sehr gut
Kanzlei Roth, Dotzheimer Str. 166, 65197 Wiesbaden 6798.8143829898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ewald Roth
aus 16 Bewertungen Herr Roth ist ein sehr erfahrener Anwalt. Der auch bei kleineren Delikten mit Herzblut dabei ist! Er hatte … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
Kanzlei Pickert und Hoffmann, Moltkestr. 74, 53173 Bonn 6700.9278590816 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Karoline Hoffmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 25 Bewertungen Frau Hoffmann ist sehr kompetent und erfahren auf ihrem Gebiet. Ich fühlte mich sehr gut beraten und kann sie nur … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Daniel Czernetzki
sehr gut
Kanzlei Stephan Daniel Czernetzki, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg 6719.7625672572 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Daniel Czernetzki im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Stephan Czernetzki ist uneingeschränkt zu empfehlen. Fachlich ist er sehr kompetent und versiert. In der Kommunikation … (29.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
Rechtsanwalt I Lehrbeauftragter (FH) I Fachanwalt I Betriebswirt Dr. Andreas Gerards, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf 6649.6640697033 km
Qualifizierte Rechtsberatung - für Sie einfach auf den Punkt.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Dr. Gerards hat sich quasi sofort mit mir per Email in Verbindung gesetzt. Das anschließende Telefongespräch verlief … (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
Kanzlei Neukam und Weber, Hersbrucker Str. 60, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.1673508863 km
Meinen Mandanten verbunden, dem Erfolg verpflichtet!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Ich bin aufgrund Familienrecht zur Frau Neukam-Hofmann und fühle mich in sehr guten Händen. Rund um kompetent … (11.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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