Sportwetten - Geld zurück? Informationen vom Anwalt über die Rechtslage und die aktuelle Einschätzung des BGH

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Sportwetten - Geld zurück bei erlittenen Verlusten? BGH Urteil?

In vielen Fällen mit Sportwetten kann aktuell davon ausgegangen werden, dass die Kunden ihr Geld zurückfordern können. Betroffene Kunden sollten sich am besten zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Es gibt zwar noch kein BGH Urteil, das die Fragen zum Thema Sportwetten verbindlich klärt (Stand 24.04.2024). Das oberste Zivilgericht hat jedoch einen recht eindeutigen Beschluss gefasst (Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 ), in dem eine verbraucherfreundliche Rechtsauffassung vertreten wird. Dazu im Detail weiter unten.

In vielen Fällen mit Sportwetten kann durch die Einschaltung eines spezialisierten Prozessfinanzierers ein risikoloses Vorgehen für die Betroffenen ermöglicht werden. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen bzgl. der Rückzahlungen in Sportwetten Fällen sowie zum Thema Prozessfinanzierung zur Verfügung.

Sportwetten in Deutschland - Anbieter mit Lizenz und aktuelle Rechtslage

In den letzten Jahren hat es zahlreiche Fälle mit Online-Casinos gegeben, deren  Angebote illegal gewesen sind. In vielen dieser Fälle sind auch bereits erfolgreich Rückzahlungen erwirkt worden. Die Rechtslage bei Sportwetten ist teilweise ähnlich wie diejenige bei Online-Casinos und aufgrund einiger kundenfreundlicher Gerichtsurteile sowie aufgrund des BGH Beschlusses vom 22.03.2024 kann davon ausgegangen werden, dass auch in diesem Bereich gute Erfolgsaussichten für betroffene Kunden bestehen. 

Bei Online-Sportwetten kann an sich bereits seit Oktober 2020 eine Konzession in Deutschland erworben werden. Trotzdem gibt es viele Anbieter von Sportwetten ohne eine gültige Lizenz. Welche Anbieter eine Lizenz haben, kann am besten auf der Seite der zuständigen Glücksspiel Behörde in einer white list überprüft werden.


Es gibt mittlerweile also einige Anbieter, die auf der White List sind, so dass man dabei grundsätzlich von einer gewissen Seriosität ausgehen kann. Dennoch gibt es auch Anbieter, die sich selbst nach Erhalt der Erlaubnis nicht an die mit der Konzession verbundenen Regeln halten. So wird zum Beispiel in vielen Fällen das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € weit überschritten. Außerdem ist das weit verbreitete und teilweise auch recht beliebte Cash-out aufgrund des hohen Suchtpotentials nach wie vor nicht erlaubnisfähig. Was genau ist ein Cash-Out? Mit der Funktion Cash-out  haben die Sportwetten Kunden die Möglichkeit, ihren Wettschein an den Buchmacher zurück zu verkaufen. Es gibt mehrere Arten von Cashouts. 

Zum einen den regulären, vollständigen Cashout, bei dem es sich um einen vollständigen Verkauf des eigenen Wettscheins handelt. Zum anderen gibt es auch den teilweisen, partiellen Cashout, bei dem im Gegensatz zum regulären / vollständigen Cashout nur ein Teil der ursprünglichen Wette an den Buchmacher verkauft wird. Die dritte Cashout Variante ist der  automatischer Cashout (Auto Cashout). Dabei handelt es sich um einen automatisierten Cashout, bei dem die Cashout Kriterien im voraus festlegt. Wenn diese Werte während des Spielverlaufs erreicht werden, wird der Auto Cashout automatisch ausgeführt.


Sportwetten- zwingende Regeln  

Anbieter von Sportwetten müssen zwingend über eine Lizenz für Sportwetten in Deutschland verfügen.  § 4 GlüStV bestimmt unter anderem:

"§ 4 Allgemeine Bestimmungen zur Erlaubniserteilung

(1) 1Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. 2Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten. ..."

Zudem sind aber auch diverse weitere Regeln zu beachten. Anbieter von Sportwetten müssen zum einen sofort nach der Registrierung eines Kunden seine Identität überprüfen. Dazu u.a. folgende Regelung des § 4 GlüStV:

"... (5) Die Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 4 Satz 1 für öffentliche Glücksspiele im Internet setzt voraus, dass keine Versagungsgründe nach Absatz 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung sowie, wenn eine Verpflichtung nach § 8 besteht, durch Abgleich mit der Sperrdatei gewährleistet. ..."

Außerdem darf der Sportwetten-Anbieter keine Spieler annehmen, für die bereits eine Sperre im Zentralregister OASIS (Spielersperrsystem zum Schutz von Spielsüchtigen) eingetragen ist.

Desweiteren darf der Anbieter von Sportwetten höchstens einen Einsatz von 1.000 Euro darf pro Monat und Spieler ermöglichen.

Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zum Thema Rückzahlungen bei Sportwetten zur Verfügung und bietet eine kostenlose Erstberatung an.

Sportwetten - BGH Beschluss vom 22.03.2024

In dem BGH Beschluss vom 22.03.2024 geht es um einen Fall, in dem der Kläger die Unzulässigkeit der Sportwetten sowie die Unwirksamkeit der Wettverträge geltend macht . Der Kläger trägt vor, dass das Sportwettenangebot der Beklagten nicht erlaubt sei und zudem  auch nicht erlaubnisfähig gewesen sei, da es nicht den Anforderungen von § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 (monatlicher Höchsteinsatz je Spieler) und § 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012 (Trennung zwischen Sportwetten und anderen Glücksspielen) genügt habe. Zudem habe die Beklagte eine unzulässige sogenannte Cash-Out-Funktion angeboten. 

Der BGH hat im ausführlich begründeten Beschluss u.a. folgendes klargestellt:

"...Aus dem Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 dürfte im Streitfall die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge folgen. Grundsätzlich erfordert der Schutzzweck dieses gesetzlichen Verbots die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB (dazu III 2 b bb). Der Senat muss im Streitfall nicht entscheiden, ob dies ausnahmsweise anders zu sehen ist, wenn ein Anbieter zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte, das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren aber unionsrechtswidrig war, und das Sportwettenangebot dieses Anbieters daher weder strafrechtlich sanktioniert noch verwaltungsrechtlich untersagt werden konnte (dazu III 2 b cc). Denn jedenfalls für Sportwettenangebote, die - wie im Streitfall - auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, dürfte es bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleiben..."

Desweiteren geht der BGH auch auf den Gesetzeszweck ein, indem er u.a. folgendes klarstellt:

"...

bb) Der Zweck des gesetzlichen Verbots nach § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge (vgl. allgemein zu Online-Glücksspielen und § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 auch Finkenauer, ZfPW 2023, 133, 136 f.; Hendricks/Lüder, VuR 2021, 333, 335; Schaper, WM 2022, 1917, 1923; Scholer/Heintz, jM 2023, 60, 62; Segna, WM 2022, 1909, 1911; NK-BGB/Looschelders, 4. Aufl., § 134 Rn. 183 f.; BeckOGK.BGB/Vossler, Stand 1. März 2021, § 134 Rn. 220; speziell zu Sportwetten vgl. insoweit auch Will, NVwZ, 2023, 865, 868; aA Köhler, NJW 2023, 2449, 2452 f.).

(1) Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags bestehen gemäß § 1 GlüStV 2012 gleichrangig unter anderem darin, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (Nr. 1), durch ein begrenztes erlaubtes Glücksspielangebot den Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken (Nr. 2), den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten (Nr. 3) und sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt sowie die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden (Nr. 4). . ..."

Viele Sportwetten Kunden und auch viele Juristen warten seit Jahren auf  rechtliche Klarheit in tausender ähnlichen vergleichbaren Fällen. Eine BGH Entscheidung wurde jedoch lange Zeit immer wieder vermieden, da die Wettanbieter die Kläger immer wieder vorzeitig schadlos stellten. Ziel dieser vorzeitigen Beendigungen dürfte die Verhinderung eines verbindlichen Urteils zu Gunsten der Sportwetten Kunden gewesen.

Durch den Hinweisbeschluss hat es der BGH wohl geschafft für mehr Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Einordnung von Sportwetten zu sorgen. 

Der I. Zivilsenat stellt im Hinweisbeschluss im Wesentlichen mit der gleichen Begründung wie zuvor das OLG Dresden nunmehr darauf ab, dass die Revision des Wettanbieters voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird. 

Sportwetten - Geld zurück - wann ist das möglich?

Nicht in jedem Fall sind Rückzahlungen von Sportwetten möglich. Vielmehr müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Damit die Kunden Verluste aus Sportwetten zurückfordern können, müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein

- es muss sich um einen illegalen Anbieter handeln, d.h. der Anbieter darf keine Lizenz besessen haben.  Bei lizenzierten Anbietern kommen Rückzahlungsansprüche teilweise auch in Betracht, etwa bei Pflichtverletzungen und/oder Gesetzesverstößen der Anbieter.

-  außerdem dürfen die Kunden keine Kenntnis von der Illegalität des Angebots gehabt haben.

Da es in Deutschland erst seit Oktober 2020 möglich ist eine staatliche Konzession zu erhalten, hat man gute Chancen, Verluste aus der Zeit vor Oktober 2020 zurückzufordern. Auch für die Zeit nach Oktober 2020 bestehen gute Chancen, wenn die Firma keine Konzession gehabt hat. Dies kann auf der Webseite der zuständigen Reform geprüft werden. Da die meisten Plattformen für Online Sportwetten recht professionell aussehen und außerdem mit „europäischen“ Lizenzen geworben haben, kann man meistens davon ausgehen, dass es für die Spieler kaum erkennbar gewesen ist, dass sie illegale Angebote in Anspruch nehmen.

Es gibt mittlerweile diverse kundenfreundliche Urteile in Online Sportwetten Fällen. Im Folgenden werden einige dieser Urteile aufgezählt:

Urteil Landgericht Meiningen gegen Betway

Das Landgericht Meiningen hat mit Urteil vom 11.12.2023 entschieden, dass Betway Limited die Verluste eines Kunden in Höhe von rund 8.000 Euro vollständig erstatten muss. Die Rückzahlungspflicht ergibt sich aus dem Fehlen der erforderlichen Lizenz für das Anbieten von Online-Sportwetten in Deutschland.

Aufgrund der fehlenden Lizenz waren die Wettverträge nichtig und führten zu einem Anspruch auf vollständige Rückzahlung der erlittenen Verluste.

Urteil Landgericht Göttingen gegen Betway

Auch das Landgericht Göttingen hat ein kundenfreundliches Urteil gegen den Online-Glücksspiel- und Sportwettenanbieter Betway Limited gefällt. In dem Urteil vom 15.02.2024, Az. 5 O 207/22, wurde Betway zur Rückzahlung von 58.586,00 Euro verpflichtet. Das Gericht hat entschieden, dass Verluste aus Online-Glücksspielen und Sportwetten gleich zu behandeln sind. Es gäbe rechtlich keinen Unterschied zwischen Online-Glücksspielen und Sportwetten. Demnach können also Verluste aus Sportwetten genau wie Verluste aus Online-Glücksspielen zurückgefordert werden, wenn die Firma keine gültige Lizenz hatte. 

Kundenfreundliche Urteile gegen weitere Sportwetten Anbieter - bet365, Tipico, Betano, bet3000


Es gibt diverse weitere Urteile gegen Anbieter von Sportwetten. 

- gegen die Firma Tipico sind unter anderem folgende Urteile ergangen - Urteil vom 16.10.2023 des Landgericht Marburg, Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 07. September 2023, Gerichtsurteil des Landgericht Bielefeld vom 02.10.2023 u.a.

- gegen den Anbieter bet3000 - das Landgericht Arnsberg hat in einem Urteil vom 22.09.2023 eine Entscheidung zu Gunsten des Kunden getroffen.

- gegen den Anbieter bet365 - das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 22. Dezember 2022, Az.: 12 O 259/20, ebenso eine kundenfreundliche Entscheidung in einem Sportwetten Fall getroffen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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