elite-tradingenterprise.com – Vorsicht gemäß BaFin

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Mit elite-tradingenterprise.com präsentiert sich eine weitere Onlinehandelsplattform, gegen die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde Deutschlands, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), ermittelt wird.

Über die Plattform sollen Anleger Differenzkontrakte (CFDs) z. B. auf Rohstoffe oder Indizes, Kryptowährungen und Devisen (Forex-Geschäfte) handeln können.

elite-tradingenterprise.com stellt sich auf der Homepage als die Besten im Finanzbereich dar und dass man alles sei, was ein traditionelles Finanzinstitut nicht ist.

Auch wird ausgeführt, dass es das Ziel sei, Anlegern bessere, einfachere und profitablere Möglichkeiten zu bieten, finanziell erfolgreich und sicher zu werden.

Nach dann Ausführungen auf der Webseite soll es auch über 153.000 verwaltete Investitionen, ein verwaltetes Vermögen von über 5 Milliarden US-Dollar und über 11 Branchenauszeichnungen geben.

Allerdings sollten Anleger auf der Hut sein.

Nämlich Warnhinweis der BaFin

Denn von der BaFin wird vor Investitionen über elite-tradingenterprise.com gewarnt.

Nach den der BaFin vorliegenden Informationen werden über die Plattform ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Weitere Gründe für fehlende Seriosität 

Auf der Internetseite der Plattform wird auch darauf verwiesen, dass die Gesellschaft im britischen Handelsregister eingetragen sei. Ein derartiger Eintrag lässt sich jedoch nicht nachvollziehen. Die ausgewiesene Unternehmensnummer ist im Handelsregister für eine andere Gesellschaft vergeben.

Auch wird als Betreibergesellschaft nur eine elite-tradingenterprise, zuvor Mega Trading Enterprise, genannt, so dass nicht feststellbar ist, wer genau die Betreibergesellschaft und deren Verantwortliche sind.

Auch wird auf der Webseite ein Unternehmenssitz in Neuseeland angegeben und es gibt zwei Verlinkungen, die zu zwei Gesellschaften im neuseeländischen Handelsregister führen.

Nach den Informationen der BaFin bestehen auch diese Gesellschaften aber in keinerlei Verbindung zu elite-tradingenterprise.com.

Optionen für Anleger der elite-tradingenterprise.com 

Der auch gegenüber deutschen Anlegern angebotene Handel in Differenzkontrakten und Forex-Geschäften, bedeutet eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Für das Betreiben derartiger Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung der BaFin löst für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG aus.

Wenn Anleger auch ein Eintrag im britischen Handelsregister oder auch bezüglich eines Sitzes in Neuseeland in die Irre geführt werden, lassen sich auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen.

Sind Sie mit Kapital bei elite-tradingenterprise.com engagiert und haben Probleme, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die Anleger berät und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 24.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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