Forte.host – Achtung laut BaFin

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Unter der angebliche Bezeichnung Forte Capital werden über die Website Anlegern verschiedene Anlagemöglichkeiten, u.a. Festgelder und Tagesgelder angeboten.

Man wirbt damit, dass man sich im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern dafür entschieden habe, die Kunden persönlich zu betreuen und man dadurch in der Lage sei, einem bei seiner Entscheidung zu unterstützen und alle Fragen zu beantworten.

Auch wird darauf verwiesen, das Forte Capital ein Unternehmen sei, das Finanzdienstleistungen auf höchstem Niveau bietet und man mit über 50 Jahren Erfahrung den Kunden helfen würde ihre finanziellen Ziele zu erreichen, indem man ihnen verschiedene Anlagemöglichkeiten anbiete.

Aber Warnhinweis der BaFin

Allerdings warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eindringlich vor Anlagen über forte.host. Es würden nämlich ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Auch Anzeichen für Betrug 

Beim Auftreten unter Forte Capital oder auch Forté Capital über die Internetseite forte.host handelt es sich um einen Namensmissbrauch bzw. Identitätsdiebstahl der Gesellschaft Forté Capital LLC mit Sitz in den USA, die von der amerikanischen Aufsichtsbehörde SEC reguliert wird, so die BaFin. Es spricht nichts dafür, dass die Fortè Capital LLC aus den USA etwas mit forte.host bzw. deren Betreibern zu tun hat.

Auch werden auf der Internetseite missbräuchlich die Logos des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Deutschen Bundesbank und der BaFin verwendet.

Auch ein Impressum sucht man auf der Internetpräsenz vergeblich.

Rechte für Anleger von forte.host

Bei der Offerte von Festgeldern oder Tagesgeldern in Deutschland kann es sich um ein Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln. Dies gilt vor allem dann, wenn eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird bzw. vermeintliche Festgeld- oder Tagesgeldkonten entgegen der Annahme eines Anlegers nicht auf seinen Namen lauten.

Wenn Anleger über einen Identitätsmissbrauch über den tatsächlichen Betreiber in die Irre geführt werden oder auch der falsche Eindruck einer Beziehung zur BaFin oder zur Deutschen Bundesbank erweckt wird, kommen auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht. Ebenso wenn Rückzahlungen oder versprochene Zinszahlungen nicht erfolgen.

Wenn Sie Kapital über forte.host investiert haben, suchen Sie rasch anwaltlichen Rat. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie zu Ihren Rechten und unterstützt Sie bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.

Zögern Sie nicht, die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 02.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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