251 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Goczol
Rechtsanwalt Christian Goczol
G & S Rechtsanwälte, Alexanderstr. 42, 70182 Stuttgart 6931.7997299298 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Goczol hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
aus 128 Bewertungen Hat kurz informiert, daß er zu meiner Frage zu wendig kompetent ist; war in seinem Profil für mich nicht so gut … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Juliane Martin
Rechtsanwältin und Notarin Juliane Martin
Martin & Stapel, Bahnhofstr. 16, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0622741308 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Juliane Martin ist Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltung
(02.01.2024) Auf meine meine Kontaktanfrage wurde zeitnah reagiert und Frau Martin konnte in einem späteren Telefonat umfassend, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
sehr gut
Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
Kanzlei Lesueur & Herrmann, Mühlturmstraße 23, 67346 Speyer 6853.709419384 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 36 Bewertungen Ich bedanke mich für die kompetente und freundliche, stets zuverlässige Zusammenarbeit. Fragen wurden sofort … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Nikolaus Rudholzner
RAe Rudholzner und Coll., Ludwigstraße 22b, 83278 Traunstein 7202.2574100828 km
Nur schnelles Recht ist gutes Recht !
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Nikolaus Rudholzner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 5 Bewertungen Ich kann Herrn Rudholzner nur empfehlen. Ein Anwalt der immer greifbar und für seinen Mandanten alles gibt. Ich danke … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf (in Bürogemeinschaft mit RAe Butz, Gröner, Hölzer), Frauenstraße 8/9, 54290 Trier 6716.862692068 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
aus 30 Bewertungen Konnte mir sehr weiterhelfen, vielen Dank! (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
Dr. Sütterlin & Kollegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
aus 16 Bewertungen Auch wenn es sich bei meinem Anliegen überwiegend nicht um das Spezialgebiet der Kanzlei gehandelt hat, wurd ich sehr … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niels Eberle
sehr gut
Rechtsanwalt Niels Eberle
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betriebliche Altersversorgung
Herr Rechtsanwalt Niels Eberle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 10 Bewertungen Rasch, kompetent und nützlich (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
Kanzlei Torsten Weißenborn, Dülkenstraße 9, 51143 Köln 6683.5409672545 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 7 Bewertungen Herr Weißenborn hat mir nach über 4 Jahren Rechtsstreit zu meinem Erbe verholfen. Ich kann ihn nur empfehlen, er ist … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Kanzlei Schmidt, Poststraße 44, 73033 Göppingen 6965.4501124652 km
Schulden lassen sich beheben. Sicher und verlässlich.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
aus 58 Bewertungen Vor einigen Monaten wurde durch die Kanzlei Schmidt meine private Schuldensanierung in kurzer Zeit abgeschlossen - auf … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Wirtz
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Wirtz
Euregio Law & Tax Hasselt BV, Genkersteenweg 429, 3500 Hasselt, Belgien 6577.2050431271 km
Belgischer Rechtsanwalt für deutsche Unternehmen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Wirtz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 39 Bewertungen Herr Wirtz hat mir kompetent und mit viel Detailwissen geholfen, meine steuerliche Situation als Grenzgaenger zwischen … (22.12.2023)
Profil-Bild Avvocato Franziska Brigitte Goller
sehr gut
Studio Legale Goller, Via Pietrasantina, 2/C, San Giuliano Terme, Italien 7303.5350361154 km
Außergerichtliche Möglichkeiten auzuschöpfen ist mir wichtig
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Avvocato Franziska Brigitte Goller – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Zwangsverwaltung
aus 17 Bewertungen Schnelle und Kompetente Bearbeitung, sehr freundlich (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Horacek hat mich in einem schadenintensiven Gebäudeversicherungsverfahren vertreten. Der Versicherer hatte … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Werthschulte
Rechtsanwalt Volker Werthschulte
Rechtsanwälte Hayens & Werthschulte, Frankendamm 30, 18439 Stralsund 6856.0569625902 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Volker Werthschulte bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zwangsverwaltung
(24.02.2019) Ich leide hier Not und bekam nur`nen Adressenverweis, na super.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Klatt
Rechtsanwalt Alexander Klatt
Kanzlei Alexander Klatt, Simsonstraße 5, 04107 Leipzig 6982.4397861332 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Klatt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
(10.04.2023) Sehr nett,kompetent mit klaren Aussagen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwaltskanzlei Ernst Scharr, Hauptstr. 9, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 7041.1270392752 km
Recht haben ist kein Zufall - Recht bekommen sollte es auch nicht sein
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
aus 5 Bewertungen Herr Scharr hat mich in meiner Angelegenheit kompetent, umfassend und stets freundlich beraten und betreut. Ich wurde … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Meyer-Löffler Rechtsanwälte, Schottweg 3, 22087 Hamburg 6720.976798208 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Sehr hilfsbereit, sehr viel Empathie (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Bauer
Rechtsanwältin Bettina Bauer
Kanzlei Bettina Bauer, Neue Straße 15, 72070 Tübingen 6937.7113717231 km
Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Bauer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 7 Bewertungen Professionelle Beratung und Begleitung bis zur Scheidung. Sehr viel Empathie gezeigt trotz rechtlichenicht … (06.05.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Haake
sehr gut
Neu und Partner, Finkenweg 22, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2719580585 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mirja Haake gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Vielen Dank (15.09.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
sehr gut
Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
WIENEN| PFEIFFER| HARTL Rechtsanwälte, Maudacher Str. 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein 6844.8861298961 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
aus 19 Bewertungen Vielen Dank für die äußerst kompetente und professionelle Beratung. Herr Wienen ist ein Fachanwalt den man jederzeit … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwälte und Notare Funke - Werner - Harms - Hell, Schmachtendorfer Str. 106, 46147 Oberhausen 6635.3053283656 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B. ist Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltung
(14.07.2023) RA Hell bat um telefonischen Rückruf und nach ergänzender Erläuterung meines Anliegens um Übermittlung der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Kristin Braun
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Kanzlei Mareike Neuhauser, Kantstr. 33, 63755 Alzenau 6853.1099246581 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
(17.04.2018) Frau Neuhauser ist sehr sehr nett und hat mir am Telefon sehr weitergeholfen. Ich würde Frau Neuhauser jederzeit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M.
Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M.
Anwaltskanzlei Epure & Lohmann, Ion Ghica 4, 030046 Bukarest, Rumänien 8259.2426912895 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Thank You so much Miss Epure. You helped us so good and we would again work with You. Luiza + Jan (02.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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