251 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Małgorzata Majkowska
Rechtsanwältin Małgorzata Majkowska
Mikulski & Wspolnicy Rechtsanwälte, Kielecka 19, 31-523 Krakau, Polen 7505.5673482987 km
Zwangsvollstreckungsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Małgorzata Majkowska
(31.07.2018) Gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Kanzlei Dr. Ahmadi, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Werkvertragsrecht • eBay & Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi ist Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tamás Tóka
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tóka, Sopron, Füredi sétány, 6, 9400, Ungarn 7459.2478000648 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Tamás Tóka ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 15 Bewertungen schnell, unbürokratisch, klare Aussagen, Nach dem Gespräch weiß man, wie man am besten weiter macht. (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Löwenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Löwenstein
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Tanja Löwenstein
aus 30 Bewertungen Wir empfehlen die Anwältin und die Kanzlei uneingeschränkt. (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Küppers
Rechtsanwalt Christian Küppers
Kanzlei Christian Küppers, Ramgestr. 1, 46145 Oberhausen 6638.3994598585 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Küppers
aus 6 Bewertungen Habe ich noch nicht (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
CM Law, 55-57, rue de Merl, L-2146 Luxemburg, Luxemburg 6691.1279604185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
(17.05.2022) X
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
Benedick Studio legale e notarile, Via Ludovico Ariosto 6, 6901 Lugano, Schweiz 7074.2604110773 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(20.11.2022) Herr Benedick ist ein sehr kompetenter Anwalt der sich ehrlich darum kümmert zu helfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Haake
sehr gut
Neu und Partner, Finkenweg 22, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2719580585 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mirja Haake gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Vielen Dank (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Schult
Anwaltskanzlei Schult, Kuckuckstr. 21, 32427 Minden 6722.7192488568 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Schult - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(28.03.2019) Hoher Sachverstand
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Schniederjann
sehr gut
Falk |Schniederjann Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen in Bürogemeinschaft, Driburger Str. 44, 33100 Paderborn 6745.3203893895 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Schniederjann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 63 Bewertungen Eine sehr kompetente Kanzlei, schnelle Bearbeitung unseres Falls. Sehr gute Komunikation. Wir sind rundum zufrieden. (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
aus 128 Bewertungen Hat kurz informiert, daß er zu meiner Frage zu wendig kompetent ist; war in seinem Profil für mich nicht so gut … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Anwaltskanzlei Dr. Prutsch & Schmidt, Aachener Str. 370, 50933 Köln 6671.6402104452 km
Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, wenn man auf der Suche nach einer guten Rechtsberatung ist. Dr. Prutsch antwortet zeitnah auf die … (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Kanzlei Schmidt, Poststraße 44, 73033 Göppingen 6965.4501124652 km
Schulden lassen sich beheben. Sicher und verlässlich.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
aus 58 Bewertungen Vor einigen Monaten wurde durch die Kanzlei Schmidt meine private Schuldensanierung in kurzer Zeit abgeschlossen - auf … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
Kanzlei Dr. Richter, Möslestr. 1, 79117 Freiburg im Breisgau 6891.7091574603 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
aus 8 Bewertungen Wir hatten das Glück, die Dienste von Herrn Dr. Richter in Anspruch zu nehmen, um meine Schwiegermutter in einer … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jens Hörstemeier
Rechtsanwalt und Notar Jens Hörstemeier
Becker und Hörstemeier, Obernstr. 38-42, 28195 Bremen 6675.3572754221 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jens Hörstemeier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zwangsverwaltung
aus 6 Bewertungen Klare und qualifizierte Aussage zu meinem Anliegen. (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Wirtz
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Wirtz
Euregio Law & Tax Hasselt BV, Genkersteenweg 429, 3500 Hasselt, Belgien 6577.2050431271 km
Belgischer Rechtsanwalt für deutsche Unternehmen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Wirtz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 39 Bewertungen Herr Wirtz hat mir kompetent und mit viel Detailwissen geholfen, meine steuerliche Situation als Grenzgaenger zwischen … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Korduan
sehr gut
Rechtsanwältin Ariane Korduan
Rechtsanwältin Ariane Korduan, Am Rissener Bahnhof 1, 22559 Hamburg 6704.6828163136 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ariane Korduan gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Frau Korduan hat das Problem mit der zahlungsunwillige Airline zu unseren vollsten Zufriedenheit geklärt. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Buchalik
Rechtsanwalt Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.596382303 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Buchalik
(30.04.2024) Schnelle Rückmeldung, Terminvereinbarung schon am nächsten Tag - top! Die Beratung war sehr hilfreich und kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Aumann
Rechtsanwältin Elfi Aumann
Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen, Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6958.4826966325 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elfi Aumann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ece Avcı
Rechtsanwältin Ece Avcı
Kanzlei Ece Avcı, Hindenburgstraße 17, 73728 Eßlingen 6941.9935879951 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Ece Avcı - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 5 Bewertungen Frau Avci, war sehr hilfreich bei der Abwicklung meines unverschuldet Autounfalls vom April 2022 mit der … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Hippel
Rechtsanwalt Walter Hippel
Kanzlei Hippel, Äussere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg 7012.0991717199 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Walter Hippel
aus 9 Bewertungen Kompetente und sehr freundliche Beratung (17.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Egon Lutomsky
sehr gut
Rechtsanwalt Egon Lutomsky, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 2a, 28309 Bremen 6681.0570128863 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Egon Lutomsky vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 24 Bewertungen Der beste den ich kennen lernen durfte...... (25.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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