3.536 Anwälte für Waffengesetz | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hauke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammet Varol
sehr gut
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Muhammet Varol, Luxemburger Str. 256, 50937 Köln 6674.3364752567 km
Fachanwalt Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Muhammet Varol - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 15 Bewertungen Herr Varol hat mich in einer familiären Angelegenheit vertreten und ich kann nur sagen ich bin von seiner Ehrlichkeit … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Moro
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Moro
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4471586389 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Oliver Moro
aus 119 Bewertungen Ich wurde bei meiner ersten Erfahrung vor Gericht von Herrn Moro ruhig und realistisch beraten, hatte dabei immer eine … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Schork
Rechtsanwalt Dr. Alexander Schork
SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Olgastraße 1b, 70182 Stuttgart 6931.6838130605 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Schork
(12.05.2022) Bei Schadensersatzfällen im Verkehr müssen sie heute einen Anwalt einschalten, damit sie von den Versicherungen nicht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carla Fuchs
Rechtsanwältin Carla Fuchs
CF-Rechtsanwälte, Würzburger Str. 100, 90766 Fürth 7003.4734794319 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Carla Fuchs hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Sodan
Rechtsanwalt Jörg Sodan
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Sodan im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
(15.03.2022) Herr Sodan hat mich zurückgerufen und mir ausführlich erklärt, wie die Chancen eines Prozesses wären. Ich bin noch am …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Geipel
Rechtsanwältin Melanie Geipel
Kanzlei Melanie Geipel, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.549894504 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Geipel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
(28.05.2024) Eine sehr kompetente freundliche zuvorkommende vertrauenserweckende Anwältin. Man fühlt sich gut aufgehoben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Reuther
Rechtsanwältin Christina Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Christina Reuther für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Kommt man doch mal in die Verlegenheit einen Rechtsbeistand zu benötigen,ist es wichtig fachlich und Kompetent … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Anwaltskanzlei Amini, Lichterfelder Allee 98, 14513 Teltow 6974.8775299571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel
aus 25 Bewertungen Die direkte Kontaktaufnahme mit Frau Thil waren immer angenehm,sehr freundlich zuvorkommend, kann ich nur … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor
Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor
Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor geb. Makalowski Fachanwältin für Strafrecht, Altendorfer Str. 313, 45143 Essen 6649.2315735021 km
Hier sprechen Sie mit dem Anwalt persönlich - direkt - unkompliziert - schnell
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor
aus 6 Bewertungen Mein Name ist Murat Çayir ich sage nur sie ist die beste Frau die ich kennen lernte sie ist stark liebt ihren Beruf … (01.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Esser vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz
Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz
Kanzlei Tobias Kuschkewitz, Düngelstr. 84, 44623 Herne 6660.3188336558 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(10.03.2024) Ein kompetenter und multiprofessioneller Anwalt, der sein Fach beherrscht Er setzt sich sehr für seine Klienten ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Geier
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Geier
Kanzlei Sebastian Geier, Bahnhofstraße 22a, 94032 Passau 7210.9137102562 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • eBay & Recht • Mediation • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Geier ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Sehr guter Rechtsanwalt, den ich wärmstens empfehlen kann. Er ist freundlich und sehr nett und geht die Verfahren … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
Agatz & Fischer Rechtsanwaltsgesellschaft, Füllerstraße 12, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.748604773 km
"Fight as long as you can and never give up"
Fachanwalt Arbeitsrecht • StrafrechtJagdrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
aus 94 Bewertungen Vom Anfang des Verfahrens bis zum bitteren Ende habe ich mich bestens betreut und aufgehoben sowie immer gut beraten … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Martin Bergmann
Rechts- und Fachanwalt Martin Bergmann
Bülte - Quick - Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche 6660.7948267094 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Martin Bergmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Heinze
Rechtsanwältin Nadja Heinze
Voigtmann Schwenker Taubert Benndorf | Rechtsanwälte, Martinistraße 5, 08371 Glauchau 7022.4134714101 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Nadja Heinze
aus 7 Bewertungen Umgehende Beratung und Hilfe. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Pytka
sehr gut
Kanzlei Pytka, Karwendelstraße 15, 86836 Graben 7070.2409609483 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Heinrich Pytka
aus 39 Bewertungen Schnelle Abwicklung, Forderung vollständig erhalten! Anwalt ist sehr zu empfehlen! (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alina Niedergassel
sehr gut
Rechtsanwältin Alina Niedergassel
Consultatio Strafverteidiger, Johnsallee 2, 20148 Hamburg 6719.2773843431 km
Die Starke Stimme an Ihrer Seite im Strafrecht.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alina Niedergassel gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Ich stellte die Frage, ob ab dem 01. April der Handel mit Cannabis-Samen erlaubt ist. Sie erklärte mir, daß z.Zt. in … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Akbulut
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Rechtsanwalt Mustafa Akbulut
Anwaltskanzlei Akbulut, Steintorstraße 6, 30159 Hannover 6767.5624574553 km
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Mustafa Akbulut
aus 22 Bewertungen Er hat sich zeit genommen für mich um meinen Fall zu besprechen (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Prinz M.A.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Prinz M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Stephan Prinz M.A., Arminstr. 14-16, 45879 Gelsenkirchen 6654.1710668145 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Prinz M.A.
(03.06.2022) Egal wie, Herr Dr. Prinz versucht mit allen Mitteln das beste raus zu holen, macht keine leeren Versprechungen. Vor …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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