3.541 Anwälte für Waffengesetz | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Eckert
Kanzlei Doris Eckert, Spitalstr. 3-5, 97421 Schweinfurt 6925.965471376 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Doris Eckert gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Wermuth, Auf dem Weiherhahn 26, 51377 Leverkusen 6675.2626112455 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 57 Bewertungen Sehr gute Beratung bezüglich der Ermahnung erhalten. Kann immer wieder sagen, top top top. Vielen Dank (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Kanzlei-KT, Lange Straße 34, 31515 Wunstorf 6746.4969692997 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
(19.01.2023) Gute Rechtsberatung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
Fachkanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Von-Vincke-Str. 5-7, 48143 Münster 6663.4546052165 km
"Viele tun was sie können - ich kann was ich tue"
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 55 Bewertungen Herr Klotz hat meine Erwartungen absolut erfüllt. Die Angelegenheiten wurden schnell und in meinem Sinne bearbeitet. … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Gärde & Partners, Danderydsgatan 14, Stockholm 11426, Schweden 6830.8805513486 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
aus 6 Bewertungen Herr Dr. Ansgar Fisching hat mich sehr gut Beraten in meiner Angelegenheit deutsches und schwedisches … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andrej Janietz
sehr gut
Rechtsanwalt Andrej Janietz
ATM Rechts und Steuerberatung GbR, Juststr. 4, 02763 Zittau 7152.9929339047 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andrej Janietz für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Herr Janietz hat uns schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Die unberechtigten Forderungen unseres ehemaligen … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benno Grunwald
sehr gut
Rechtsanwalt Benno Grunwald
Anwaltskanzlei Grunwald, Kindler-Braun und Braetschkus, Markt 19, 53721 Siegburg 6697.9081158968 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Benno Grunwald für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 30 Bewertungen Herr Grunwald hat uns in unserer Angelegenheit kompetent und fachmännisch unterstützt. Vielen Dank dafür. (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Schneider
Rechtsanwälte Ruppel & Collegen, Wittelsbachstr. 5a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.7058841953 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Schneider
aus 28 Bewertungen herzlichen dank für ihr schnelles, zuverlässiges, kompetentes und umsichtiges vertreten meiner interessen. zeitnahe … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Egner
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Egner
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Familienrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Felix Egner
aus 38 Bewertungen Durch eine Empfehlung bin ich an Herrn RA Felix Egner geraten. Seit dem ersten Tag wurde ich sehr gut beraten und das … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen in meiner not direkt geholfen danke (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Klein
Kanzlei Günter Klein, Otto-Brenner-Allee 46, 28325 Bremen 6685.5572538933 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Günter Klein
(07.06.2020) Das Telefonat mit Herrn Klein . Eine komplette Bewertung kann ich noch nicht abgeben , weil ein 1. Termin mit Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Yama Said
sehr gut
Rechtsanwalt Yama Said
Rechtsanwaltskanzlei SAID, Am Justizzentrum 7, 50939 Köln 6674.6385906194 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Yama Said ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 106 Bewertungen Ist zu empfehlen (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Perlet
Rechtsanwalt Philipp Perlet
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Perlet ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Strafverteidiger Prof. Dr. Alexander Barth
sehr gut
Strafverteidiger Prof. Dr. Alexander Barth
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4475392102 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Herr Strafverteidiger Prof. Dr. Alexander Barth – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 27 Bewertungen Dieses Zitat von Prof. Dr. Barth werde ich nie vergessen! ... denn es wurde alles gut. Die Betreuung professionell - … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Fitschen
Rechtsanwalt Sascha Fitschen
MELCHERS · MÜLLER · VAN NORDEN · FITSCHEN | Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar, Walther-Rathenau-Strasse 34, 26954 Nordenham 6634.8057816168 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Fitschen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Hat mir sehr geholfen kann ich nur weiter empfehlen. (11.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Adlmaier Pusch Kösterke Rechtsanwälte Fachanwälte, Herzog-Otto-Str. 2 b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hardt
Rechtsanwalt Carsten Hardt
Anwaltskanzlei Neher, Gerberstraße 24, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3280205828 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hardt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
Rechtsanwälte Wolfer & Braeter, Neumarktstraße 10, 06108 Halle (Saale) 6949.4872597357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
aus 16 Bewertungen Er hat es sehr gut erklärt wie er vor gehen wird aber meine freundin muss erst mit den Jugendamt reden und dann wenn … (03.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
aus 32 Bewertungen Ich kann nur bestes berichten.Es wurde alles kompetent, schnell und immer mit guter Info zum Stand der Dinge erledigt. … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilona Dudek
Rechtsanwältin Ilona Dudek
Kanzlei Ilona Dudek, Oskar-von-Miller-Ring 31, 80333 München 7118.8065318283 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Ilona Dudek im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
(26.05.2024) Sehr freundlich, sehr kompetent, schnelle und positive Abwicklung. Dankeschön
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Finke
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Finke
Kanzlei RechtEffizient - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Wilhelmstr. 53, 49808 Lingen (Ems) 6615.5561155446 km
Erfahren - kompetent - zuverlässig
Steuerrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thilo Finke gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Hallo zusammen, ich habe den Support von Herrn Finke ein 2. Mal in Anspruch genommen, wieder mit erfolgreichem … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072.9033703827 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Motorina
Rechtsanwältin Victoria Motorina
Rechtsanwaltskanzlei Motorina, Riedstr. 24, 55129 Mainz 6808.8718375995 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Victoria Motorina gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Prompte Bearbeitung und gefühlsmäßig sehr solide. (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Röhrich
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Röhrich
Kanzlei Nadine Röhrich, Lazarettstr. 9, 45127 Essen 6651.186725 km
Fachanwältin Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nadine Röhrich für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 18 Bewertungen Schnelle Service (13.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.