4.727 Anwälte für Unterhalt | Seite 2

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wieland
Christina Wieland Fachanwältin für Familienrecht. Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden, Bahnhofstr. 24-28, 73430 Aalen 6985.3440827661 km
Zielstrebig, kompetent und effektiv - mit und für meine Mandanten
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Wieland - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Frau Wieland ist eine starke, fachkompetente Anwältin auf Augenhöhe. Sie nimmt sich Zeit für ihre Mandanten, hört zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Deinzer
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Rechtsanwälte Heese & Nied, Am Hochstein 12, 97337 Dettelbach 6934.6186061218 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Deinzer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Schnelle kompetente Antwort (29.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Hasskamp
Lauppe & Hasskamp, Bensheimer Straße 14, 40229 Düsseldorf 6653.6570322484 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Ute Hasskamp ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 5 Bewertungen Wir waren mit der Arbeit von Herrn RA Lauppe sehr zufrieden! (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Drees
Rechtsanwalt Kai Drees
§ Kanzlei Drees, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.337468678 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Kai Drees
(24.02.2023) Sehr gute Beratung, sehr nett und eine schnelle Antwort..... einfach super
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Manuela Hentschel
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Manuela Hentschel, Schneeberger Straße 31, 08112 Wilkau-Haßlau 7028.9208873837 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Manuela Hentschel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda Spiecker
Kanzlei Ricarda Spiecker, Pfaffenrieder Str. 1 A, 82515 Wolfratshausen 7123.6755307924 km
kompetent, fair und zuverlässig
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Ricarda Spiecker
aus 5 Bewertungen wir haben da viel für Weiteres dazugelernt (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annabell Wetzel
Rechtsanwältin Annabell Wetzel
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Ihre Rechtsanwälte in Überlingen.
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Annabell Wetzel
aus 6 Bewertungen Wir wurden sehr gut und ausführlich von Annabell Wetzel zu diesem Thema beraten. Sie hat sich sehr viel Zeit genommen … (23.04.2024)
Profil-Bild Abogada Dr. Yvonne Rieser
sehr gut
Abogada Dr. Yvonne Rieser
BBR RIESER ALVAREZ ABOGADOS, Calle 116 No 20 31, 110231 Bogota, Kolumbien 4025.3135437715 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Rechtsanwältin Frau Abogada Dr. Yvonne Rieser
aus 40 Bewertungen Sehr schnelle Antwort (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
aus 14 Bewertungen Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Peukert
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Peukert
Kanzlei Peukert, Klostergasse 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.3103598449 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Peukert – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Eine sehr ruhige und super gute Anwältin. Sie weiß genau was sie macht. Lässt sich nicht einschüchtern oder auf … (15.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Antunovic
Rechtsanwältin Claudia Antunovic
Kanzlei Rathmann, Kurth, Antunovic, Kaiser-Friedrich-Promenade 26a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7231158909 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Antunovic – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
sehr gut
Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
Recht Fouloglidou, Pionierstraße 46, 40215 Düsseldorf 6650.0368692786 km
Emphatisch. Durchsetzungsstark. Kompetent.
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 70 Bewertungen Meine Fragen und Sorgen wurden stets beantwortet und mir genommen. Man kann Frau Fouloglidou Vertrauen schenken, sie … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. György Arányi
sehr gut
Kanzlei Dr. Arányi, Budapest, Stollár Béla u., 4, 1055, Ungarn 7619.9772054449 km
Erbrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. György Arányi
aus 19 Bewertungen Gute Beratung und Professionelle Abwicklung meines Anliegens , Sehr zu empfehlen ! (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Pascual
Kanzlei Peter Pascual Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, Hadergasse 11, 97421 Schweinfurt 6925.6482294628 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Pascual
(13.09.2023) Einen 1. Besprechungstermin gab es bereits nach 2 Tagen mit dem Hinweis, dass die ersten Sorgen so schnell wie möglich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Busche LL.M.
Rechtsanwältin Kathrin Busche LL.M.
Rechtsanwälte Busche, Am Buddeplatz 1, 13507 Berlin 6964.1987617749 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Busche LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Matthias Bender
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bender, Ludwig-Erhardt-Str. 5, 35440 Linden 6802.703659289 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Fachanwalt und Notar Matthias Bender
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Haibach
Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Haibach
Haibach Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wolfsgangstr. 83, 60322 Frankfurt am Main 6824.9290744776 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Haibach bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Ibenthal
Rechtsanwältin Heike Ibenthal
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Heike Ibenthal
(19.04.2024) Frau Ibenthal ist engagiert und durch ihr aufgeschlossenes, zeitgleich konsequentes Auftreten sehr vertrauenswürdig. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heller
Rechtsanwältin Claudia Heller
Kanzlei Claudia Heller, Königstr. 17, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.2133926589 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Heller ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(09.05.2021) Jederzeit wieder. Ich habe mich telefonisch über das Erbbrecht sehr gut beraten gefühlt.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Christiane Frey
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Christiane Frey
Fachanwalts- und Notarkanzlei Watz & Frey, Ferdinandstr. 18, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.22112843 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Christiane Frey im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 25 Bewertungen In einem Erbfall bin ich von einem sehr unfähigen- und unkooperativen Anwalt zu Frau Frey gewechselt, das Beste was … (18.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nalan Olmaz
Rechtsanwältin Nalan Olmaz
Kanzlei: Nalan Olmaz, Engelbosteler Damm 42, 30167 Hannover 6766.4867034299 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nalan Olmaz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Perfekt, jahrelange Zusammenarbeit ohne wenn und aber. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Büll
Rechtsanwalt Gerd Büll
Kanzlei Gerd Büll, Schallbruch 26-28, 42781 Haan 6665.117697925 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Büll vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(03.10.2020) schnelle und kompetente Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Biedermann
Rechtsanwalt Matthias Biedermann
Kanzlei Biedermann, Bonner Wall 112, 50677 Köln 6675.8040012715 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Biedermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Zuverlässig und informativ (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stephan
Rechtsanwalt Michael Stephan
Anwaltskanzlei Michael Stephan, Alfred-Kowalke-Str. 14, 10315 Berlin 6982.4558856162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stephan ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Unterhalt ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.