4.727 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Sossin
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Sossin
Kanzlei Sossin, Husemannstr. 53, 45879 Gelsenkirchen 6654.0769114812 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Regina Sossin bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Fühle mich bei Fr sossin bestens aufgehoben.egal ob Mail oder telefonisch immer schnell erreichbar.und immer ein … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Rothkopf
Kanzlei Sarah Rothkopf, August-Klotz-Str. 16d, 52349 Düren 6652.4637375098 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sarah Rothkopf
aus 8 Bewertungen Eine überdurchschnittlich gute Rechtsanwältin, die immer zu 100% Vorbereitet ist. Sie ist sehr wortgewandt und äußerst … (13.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
Kindschaftskanzlei Dr. Schüttpelz, Albrechtstraße 131, 12165 Berlin 6973.7685376742 km
Qualifizierte Vertretung in der Krise
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Schüttpelz ist sehr zugänglich, hat die Thematik in kürzester Zeit erfasst und die richtigen Fragen gestellt. … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Achatzi
sehr gut
Terminsvertretungen Achatzi, Düsselthaler Straße 20, 40211 Düsseldorf 6649.4612265898 km
Ich reise und streite für Sie Sie können im Büro weiter arbeiten und riskieren keine Infektion
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Helga Achatzi ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 11 Bewertungen Eine bessere, kompetentere und verlässlichere Terminsvertretung gibt es nicht! Frau Kollegin Achatzi kennt nicht nur … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Dörfler
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Dörfler
Rechtsanwaltskanzlei Dennis Dörfler, Wilhelmshöher Straße 162, 60389 Frankfurt am Main 6827.1091343256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dennis Dörfler
aus 38 Bewertungen Herr Dörfler hat mein Scheidungsverfahren am Familiengericht Frankfurt von Anfang an begleitet. Ich habe mich nicht … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Gudat
Rechtsanwalt Lars Gudat
Hohenecker Tietjen Gudat Rechtsanwaltskanzlei und Notarin, Bremer Straße 2, 28816 Stuhr 6677.8554682044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Gudat ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss des Verfahrens wurde ich ausgezeichnet vertreten. Meine Anliegen wurden … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Petrusenko
sehr gut
Rechtsanwalt Sergej Petrusenko
Ahrens & Schwarz GmbH, Gorkoho 11, Kiew, 01004, Ukraine 8059.515050015 km
Deutsche Qualität bei herkömmlichen oder unkonventionellen Lösungen. Seit 20 Jahren Ihr zuverlässiger Partner in der Ukraine. Auch in Krisenzeiten besser gleich zum Marktführer.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sergej Petrusenko ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 40 Bewertungen Der Anwalt hat schnell und kompetent geantwortet. Da wir jedoch über das weitere Vorgehen noch nicht ganz einig sind, … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Bauer-Breckle & Kölbel-Schmid, Ludwigsburger Str. 13, 71726 Benningen am Neckar 6925.56314224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Reckmann
Rechtsanwälte Reckmann & Ludwiczak, Große Werlstr. 50, 59077 Hamm 6687.5587587774 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralph Reckmann
aus 9 Bewertungen Mir wurde schnell und kompetent geholfen. Vielen Dank (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Rechtsanwälte Dr. Kalsbach & Dr. Buchfink Partnerschaftsgesellschaft mbB, Paststr. 7, 92421 Schwandorf 7082.6100076079 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Susann Barge-Marxen
Rechtsanwälte und Notare Marxen und Barge-Marxen, Fünfhausen 1, 23552 Lübeck 6742.9833766608 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin und Notarin Susann Barge-Marxen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Kanzlei Dr. Anke Reisch, Schinzlgasse 3, 2500 Baden, Österreich 7416.606769405 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Nora Miercke
sehr gut
Kanzlei Nora Miercke, Friedrich-Ebert-Anlage 11a, 63450 Hanau 6840.0315676388 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Nora Miercke – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 29 Bewertungen Frau Miercke ist eine sehr kompetente nette Notarin, die uns stets gut betreut und unterstützt hat bei unserem … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Schürmann
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Schürmann
Rechtsanwältin Martina Schürmann, Lambertstr. 12, 45131 Essen 6652.4801597172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Martina Schürmann
aus 20 Bewertungen Sehr kompetente Rechtsanwältin.Sie ist immer bereit Fragen zu beantworten und komplizierte Sachverhalte zu … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Burger
Rechtsanwältin Elke Burger, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3648315571 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Burger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ehrich
Rechtsanwaltskanzlei Volker Ehrich, Benrader Str. 28, 47918 Tönisvorst 6627.1193090587 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ehrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Koba Guzarauli
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Rechtsanwalt Koba Guzarauli, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2699862118 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Koba Guzarauli vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Herr Guzarauli hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: verständliche … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schwander
Rechtsanwalt Michael Schwander
Rechtsanwälte Kapitain, Knicker und Kollegen, Talstr. 39, 66424 Homburg 6784.5448710828 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Schwander
(18.04.2024) Man wird in einer repräsentativen Kanzlei von einem sehr freundlichen Team begrüßt und fühlt sich bei RA Schwander …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
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Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sanem Arican im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Milan Gräber
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Rechtsanwalt Milan Gräber
Rechtsanwalt Milan Gräber, Berliner Str. 14, 15230 Frankfurt (Oder) 7050.8174118766 km
Nach unserer Meinung hat jeder Mensch – gleich welcher Herkunft, egal welche Tat er begangen hat – ein Recht auf ein faires Verfahren.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Milan Gräber im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen In einem Moment kann sich dein Leben um 180° wenden. Danke an Herrn Rechtsanwalt M.Gräber. In ihm habe ich einen sehr … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Schäd
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Kanzlei Schäd, Apostelgasse 7, 97421 Schweinfurt 6925.7825076736 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Sigrid Schäd bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 67 Bewertungen Frau Schäd ist wirklich sehr empfehlenswert, Sie ist eine Mediatorin die ihr Handwerk versteht, fair, freundlich, … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Hujo
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Rechtsanwältin Stephanie Hujo
Kanzlei Stephanie Hujo, Karl-Liebknecht-Str. 52, 04275 Leipzig 6983.0268402253 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Hujo bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 32 Bewertungen War ich zufrieden (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Kanzlei Sigrun von Freymann, Zingsheimstraße 8, 53359 Rheinbach 6691.8639132066 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sigrun von Freymann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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