4.243 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731230687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schadt
Rechtsanwalt Uwe Schadt
HSJ – Hauptstadtjuristen, Esmarchstraße 11, 10407 Berlin 6975.8428392534 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Schadt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(30.10.2023) Ich bedanke mich rechtherzlich beim Rechtsanwalt Herrn schadt. Er hat mir heute sehr geholfen. Vielen vielen vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schölzel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schölzel
Anwaltskanzlei Beckers & Pütz, Friedrich-Ebert-Straße 38, 50354 Hürth 6673.289968421 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Schölzel
aus 11 Bewertungen In einer für mich schwierigen Zeit, habe ich einen besonderen und trotz seiner Jugend kompetenten Anwalt an meiner … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Weller
sehr gut
TWP Strafrechtskanzlei Bürogemeinschaft Arne Weller, Großneumarkt 50, 20459 Hamburg 6719.3261983823 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Arne Weller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Herr Weller ist die Adresse wo man hingeht wenn man Probleme mit der Justiz hat. Ich wurde von ihm zum 2. mal … (01.09.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Tobias Lubitz - Dozent
LUBITZ WARNTJEN Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin 6970.5757975497 km
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Tobias Lubitz - Dozent ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Robert Hermes
aus 62 Bewertungen In einer Erbschaftsangelegenheit hat mich RA Hermes zeitnah und ausführlich beraten und mir den komplexen Inhalt eines … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguz Bozkurt Ögüt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Ögüt, Goethestr. 61, 38440 Wolfsburg 6827.2769433893 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Oguz Bozkurt Ögüt
aus 33 Bewertungen Sehr hilfreich Und nett Tür war immer auf hatte immer hilfe bekommen Danke sehr Weiter zu empfehlen (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Junker
Rechtsanwalt Daniel Junker
GKS Rechtsanwälte, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal 6670.1951002305 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Junker
aus 8 Bewertungen Ist ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt. Top Kanzlei. Ist der beste Anwalt mit dem ich es je zu tun hatte. … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pina Klara
Rechtsanwältin Pina Klara
Strafverteidigerin Pina Klara, Hansaring 1, 50670 Köln 6673.7906183158 km
Ihre Stimme vor Gericht
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pina Klara bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(06.03.2024) Frau Klara hat mich im Bereich eines Verkehrsdeliktes sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Durch ihre Kompetenz …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hausmann
Rechtsanwalt Matthias Hausmann
Hausmann Wirtschaftskanzlei, August-Röbling-Straße 11, 99091 Erfurt 6918.8657527987 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Hausmann
(27.12.2020) Sehr kompetent, zugewandt, genau, professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Heisenberg
Rechtsanwalt Johannes Heisenberg
HEISENBERG Strafverteidigung, Fehrbelliner Straße 42 A, 10119 Berlin 6973.804318189 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Heisenberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(17.11.2022) RA Heisenberg hat mich engagiert, kompetent - und erfolgreich vertreten. Die Rechtslage hat er mir verständlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt, Bolkerstr. 69, 40213 Düsseldorf 6648.908390359 km
Familienrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jeremias Mameghani gerne zur Verfügung
aus 53 Bewertungen Ich wurde vom Sohn meiner Lebensgefährtin verbal bedroht (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Jaser
Rechtsanwalt Dietrich Jaser
DOMUS JURIS - Rechtsanwälte Jaser & Koll., Frauengäßchen 1, 89312 Günzburg 7018.8257678779 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dietrich Jaser
(17.06.2023) Schnelle, kompetente Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Müller, Johannisstraße 4, 99817 Eisenach 6879.5702642555 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Müller ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Adriana Djuric
Anwaltskanzlei Djuric, Heinrich-Heine-Straße 19/21, 38440 Wolfsburg 6826.8989417134 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Adriana Djuric ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Frau Djuric hat mich in Rahmen der Schadensregulierung nach einem Unfall hervorragend betreut. Mit Ihrer Kompetenz hat … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Polster
Rechtsanwalt Wolfgang Polster
Kanzlei Polster, Augsburger Str. 13, 86368 Gersthofen 7058.6881565254 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfgang Polster für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Alte Poststr. 22A, 94036 Passau 7206.4576674158 km
Geht nicht, gibts nicht!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
aus 6 Bewertungen Man fühlt sich bei Herrn Rufle in guten Händen. Der Sachverhalt wurde im Detail analysiert und man bekommt eine sehr … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schulte
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Königsallee 100, 40215 Düsseldorf 6649.4716566895 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Schulte bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(31.10.2019) Herr Schulte hat mich heute in meinen Räumlichkeiten besucht. Dieser Anwalt ist sehr kompetent, beantwortet JEDE Frage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Conrad
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Conrad
Fabian Conrad Rechtsanwalt, Bloherfelder Straße 129, 26129 Oldenburg (Oldenburg) 6634.6395762848 km
Strafverteidigung ist Kampf!
Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Conrad unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 89 Bewertungen Gutes Team (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Hugendubel
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Hugendubel
Rechtsanwälte Otto Hugendubel Emmert, Herzogspitalstr. 3, 80331 München 7118.8124788431 km
Seit 26 Jahren als Expertin im Versicherungsrecht für Sie tätig.
Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christine Hugendubel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Frau Hugendubel hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten und beraten. Ich habe mich von Anfang an gut … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwälte Siebold & Treydte, Wegscheiderstraße 9, 06110 Halle (Saale) 6950.1821434219 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Treydte
aus 5 Bewertungen kompetent,geduldig und vertrauensvoll (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Henrich | Mpouras | Geisendörfer | Nuñez ||| Notar & Fachanwaltskanzlei, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt am Main 6826.7183769419 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Vassilios Mpouras ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Stefan Schübel
Rechts- und Fachanwalt Stefan Schübel
Kahlert Padberg, Lampestr. 9, 04107 Leipzig 6982.5045428588 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Stefan Schübel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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