83 Anwälte für Landwirtschaftsgesetz
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Landwirtschaftsgesetz
Fragen und Antworten
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Landwirtschaftsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Landwirtschaftsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Landwirtschaftsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Landwirtschaftsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Landwirtschaftsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Landwirtschaftsgesetz ist ein bereits seit dem Jahr 1955 bestehendes Bundesgesetz.
Ziele des Landwirtschaftsgesetzes
Das Landwirtschaftsgesetz verfolgt mehrere Ziele. Ein Ziel ist, die Teilnahme der Landwirtschaft innerhalb der sich fortschreitend entwickelnden Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Des Weiteren soll das Landwirtschaftsgesetz die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern sichern.
Aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes ist es nötig, eine Angleichung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die anderer vergleichbarer Berufe zu erfolgen. Eine wesentliche Besonderheit dabei ist, dass landwirtschaftliche Betriebe immer noch überwiegend als Familienunternehmen geführt werden.
Benachteiligungen der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen soll eine entsprechend langfristig ausgerichtete Wirtschafts- und Agrarpolitik verhindern. Dazu soll die Wirtschaftspolitik insbesondere im Handel, bei der Steuer sowie dem Recht zur Vergabe von Kredit bestehende Nachteile der Landwirtschaft abbauen.
Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft. Da das EU-Recht die Agrarpolitik stark prägt, wirkt sich das entsprechend auf nationale Vorhaben zur Erfüllung der Ziele aus.
Mittel zur Erreichung der Ziele
Das Landwirtschaftsgesetz verpflichtet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, alle vier Jahre einen Agrarbericht vorzulegen. Die Daten werden dazu aus der Befragung mehrerer tausend landwirtschaftlicher Betriebe gewonnen. Diese haben zur Gewinnung genauer Informationen unter anderem eine Buchführung eingeführt. Besonderes Augenmerk ist im Bericht dabei auf eine unverfälscht ermittelte Entlohnung der dort arbeitenden Personen zu legen. Grund dafür sind die immer noch häufig durch Familienhand bewirtschafteten Bauernhöfe.
Auf Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes wurden etwa Agrarsubventionen beschlossen. Auch Markteingriffe zum Schutz der heimischen Landwirtschaft erfolgten. So etwa über den Zoll. Bestrebungen, vergleichbare Löhne wie in anderen Wirtschaftszweigen zu erreichen, blieben jedoch ohne Erfolg.
(GUE)
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