319 Anwälte für Kontaktverbot | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Strafverteidiger Jürgen Hanke
Rechtsanwaltskanzlei Nordic Defense - Ihr Partner im Strafrecht, Ludwig-Ehrhardt-Straße 18, 20459 Hamburg 6719.315722044 km
"Wer nicht kämpft, hat schon verloren!" Dies gilt besonders für das Strafrecht. Wir kämpfen für Sie, damit Sie Ihr Recht auf einen fairen Prozess und somit "Waffengleichheit" bekommen.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Strafverteidiger Jürgen Hanke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kontaktverbot
Profil-Bild Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
sehr gut
Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht Hamburg, Landwehr 25, 22087 Hamburg 6721.9138158104 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kontaktverbot
aus 117 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ahmadi ist eine kompetente und sehr nette Anwältin für Strafrecht, hat uns super klasse … (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Stüber
sehr gut
Rechtsanwalt Sören Stüber
Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt 6926.5364405392 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sören Stüber bietet im Bereich Kontaktverbot Rechtsberatung und Vertretung
aus 26 Bewertungen Meine volle Empfehlung, konnte mit ihrer Unterstützung alle Probleme im Verkehrsrecht und Arbeitrecht klären und das … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Kanzlei Füsun Yavuz, Plinganserstr. 51, 81369 München 7118.2470313426 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Füsun Yavuz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kontaktverbot
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Michl
Kanzlei Stephanie Michl, Schloßstr. 14, 55543 Bad Kreuznach 6789.4079109158 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Kontaktverbot beantwortet Frau Rechtsanwältin Stephanie Michl
aus 5 Bewertungen Frau Michl ist sehr engagiert und verfügt über gute Fachkenntnisse. (25.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Holler
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Holler
Jahn & Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte, Jahnstr. 2, 94065 Waldkirchen 7210.2337455637 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kontaktverbot bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Holler
aus 16 Bewertungen Ich kann Fr.Holler nur empfehlen , sehr gute Beratung . (27.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Ziebarth
sehr gut
Anwaltskanzlei Ziebarth, Wall 31, 42103 Wuppertal 6670.1783848724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Ziebarth ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kontaktverbot
aus 180 Bewertungen Fachliche Betreuung war sehr gut, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt! Frau Rechtsanwältin Ziebarth war sehr … (01.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kontaktverbot

Fragen und Antworten

  • Kontaktverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontaktverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontaktverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kontaktverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontaktverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Kontaktverbot - häufig auch Kontaktsperre genannt - wird von einem Amtsgericht ausgesprochen, um eine Person daran zu hindern, zu einer weiteren Person Kontakt aufzunehmen. Damit soll das Opfer vor (weiteren) Übergriffen des Täters geschützt werden.

Denn häufig traut sich beispielsweise eine Ehefrau nicht, eine Trennung bzw. eine Scheidung vom gewalttätigen Ehemann durchzuziehen und nimmt lieber eine Körperverletzung in Kauf. Dabei ist häusliche Gewalt neben Stalking oder gar einer Vergewaltigung einer der wichtigsten Fälle, in denen das Amtsgericht ein Kontaktverbot ausspricht. Aber auch sexueller Missbrauch bzw. der Einbruch in die Wohnung des Opfers oder Drohung sowie Nötigung rechtfertigen nach § 1 Gewaltschutzgesetz ein Kontaktverbot.

Beim Stalking am Arbeitsplatz beispielsweise kann der Arbeitgeber gegenüber seinem unerträglichen Mitarbeiter nach einer Abmahnung zwar die Kündigung erklären. Das hindert diesen aber nicht, seine frühere Kollegin privat weiter zu belästigen, sodass sich auch hier ein Kontaktverbot als wirkungsvoll erweisen kann.

Wenn aber der Nachbar z. B. nur ein oder zweimal sein Opfer beobachtet hat, hat dieses vor dem Amtsgericht schlechte Karten. Denn nur hartnäckige Belästigungen oder Überwachungen rechtfertigen ein Kontaktverbot, nicht jedoch das seltene Beobachten oder Nachstellen. In besonders akuten Situationen dagegen - z. B. bei häuslicher Gewalt - muss das Opfer aber nicht erst ein Kontaktverbot beim Amtsgericht beantragen. In derartigen Fällen kann auch die herbeigerufene Polizei zur Abwehr einer Gefahr für das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer ein Kontaktverbot aussprechen.

Verstößt der Täter z. B. gegen das Kontaktverbot, kann er nach § 4 Gewaltschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Gewaltopfer darf bei der Hauptverhandlung bei Gericht einfach nur anwesend sein oder sich als Nebenkläger anschließen. Ein Opferanwalt kann dann als Nebenklägervertretung tätig werden, auf das Verfahren gegen den Täter Einfluss nehmen und unter anderem auf diese Art und Weise weiterhelfen, das Opferrecht der geschädigten Person durchzusetzen.

(VOI)

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