2 Anwälte in Adorf/Vogtland

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Ilka Bang
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Ilka Bang
Anwaltskanzlei Bang, Am Hummelberg 2, 08626 Adorf/Vogtland 7033.3133846129 km
Fachanwältin Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht
Rechtsanwältin in Adorf/Vogtland
aus 32 Bewertungen Frau Bang hat sich für die positive und erfolgreiche Abwicklung der Erbschaftsangelegenheit eingesetzt. Ich habe mich … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechtsanwaltskanzlei Bittmann, Klopfer und Schuster, Lessingstr. 17, 08626 Adorf/Vogtland 7033.9517949447 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Rechts- und Fachanwalt in Adorf/Vogtland
(25.01.2022) Alles zufriedenstellend gelaufen. Netter Kontakt und erfolgreiche Bemühungen.

Rechtstipps von Anwälten aus Adorf/Vogtland

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Adorf/Vogtland?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Adorf/Vogtland. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Adorf/Vogtland zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Adorf/Vogtland!
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.