3 Fachanwälte in Osterholz-Scharmbeck

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Römer M.M.
Kanzlei Kieber Römer Holzendorf, Bahnhofstr. 37, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.2371276307 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Fachanwältin in Osterholz-Scharmbeck
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Heiko Fahrenholz
sehr gut
Kanzlei Jens Heiko Fahrenholz, Bahnhofstraße 97c, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.6499584303 km
Ihre Rechte schützen, Ihre berufliche und private Zukunft gestalten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt in Osterholz-Scharmbeck
aus 43 Bewertungen sachlich, kompetent, zuverlässig (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Gülich
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Gülich
MANFRED GÜLICH - Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.0766378087 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Fachanwalt in Osterholz-Scharmbeck
aus 46 Bewertungen Herr Gülich hat mich knapp 3 1/2 Jahre in den "Kampf" gegen eine große Wohngesellschaft vertreten. Ich habe … (07.06.2024)

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Osterholz-Scharmbeck?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Osterholz-Scharmbeck. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Osterholz-Scharmbeck zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Osterholz-Scharmbeck!
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.