TradingAIcoin – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform TradingAIcoin bietet unter der Domain tradingaicoin.com den Onlinehandel mit finanziellen Assets an. Laut dem Internetauftritt der Firma TradingAIcoin handelt diese mit Differenzkontrakten (CFDs) für alle Assetkategorien (Aktien, Forex, Rohostoffen, Indizes und Kryptowährungen) sowie Bundles, die angeblich aus sorgfältig ausgewählten Assets bestehen und jedem Anleger einen einfachen Zugang zu ganzen Marktsegmenten ermöglichen würden.

Anlegern kann man aus unterschiedlichen Gründen nur dringend davon abraten, über die entsprechende Handelsplattform Handelsgeschäfte zu tätigen.

Zunächst einmal fehlt im Rahmen des Internetauftritts das gesetzlich vorgeschriebene und zwingend erforderliche Impressum. Dem Internetauftritt ist nicht zu entnehmen, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma TradingAIcoin bzw. der Betreibergesellschaft TRADINGAICOIN LTD sind.

Darüber hinaus wird als Betreibergesellschaft eine Firma TRADINGAICOIN LTD benannt, die in Großbritannien unter folgender Adresse eine Niederlassung haben soll: Leadenhall St., London EC3V, UK.

Überprüft man die entsprechende Adresse dahingehend, ob sich dort eine Firma TRADINGAICOIN LTD findet, so ergibt sich im Rahmen einer entsprechenden Recherche kein Hinweis auf eine Niederlassung in London. Es kann folglich nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma TradingAIcoin mit nicht existierenden Niederlassungen wirbt.

In jedem Fall verfügt die Firma TradingAIcoin nicht über die zwingend vorgeschriebene Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abwickeln zu können. Die Firma TradingAIcoin handelt folglich unreguliert bzw. ungenehmigt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Von Anlagegeschäften mit unregulierten Firmen kann nur dringend abraten werden.

Im Rahmen des Internetauftritts weist die Firma TradingAIcoin auch auf keine Regulierung durch eine andere Aufsichtsbehörde in einem anderen Land hin. In England verfügt die Firma TradingAIcoin ebenfalls über keine Genehmigung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA).

Erfahrungen unserer Kanzlei mit einer Vielzahl von unregulierten Firmen belegen, dass es sich hierbei meist um unseriöse, wenn nicht sogar betrügerische Handelsplattformen handelt.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform TradingAIcoin investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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