Sorgerecht und Umgangsrecht

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Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Sorgerecht bedeutet das Recht, sich um die Angelegenheiten des Kindes zu kümmern, wie z. B. Schule oder Gesundheit. Umgangsrecht bedeutet das Recht und auch die Pflicht, Umgang mit dem Kind zu haben. Wenn sich Eltern also über das Umgangsrecht z. B. über die Dauer oder die Art des Umgangs nicht einig sind oder ein Elternteil gar keinen Umgang haben will, dann ist dies kein Grund für den anderen Elternteil, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

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