Social-Media-Etikette am Arbeitsplatz: Rechtliche Abwehr gegen Diffamierung durch Mitarbeiter

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Die Verbreitung von Informationen über soziale Medien hat stark zugenommen und ist zu einem wichtigen Kommunikationsmittel geworden. Auch Arbeitnehmer nutzen oft Social-Media-Plattformen, um ihre Gedanken, Meinungen und Erfahrungen zu teilen. Jedoch können rechtliche Probleme entstehen, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer öffentlich über seinen Arbeitgeber herzieht oder diffamierende Aussagen macht. In diesem Artikel werden die rechtlichen Mittel dargestellt, die im deutschen Rechtssystem zur Verfügung stehen, wenn ein Arbeitnehmer auf Social Media über seinen Arbeitgeber herzieht.

Arbeitsvertragliche Regelungen 

In Arbeitsverträgen können Klauseln enthalten sein, die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die öffentliche Darstellung des Arbeitgebers regeln. Solche Klauseln können auch explizite Bestimmungen enthalten, die dem Arbeitgeber das Recht geben, gegen den Arbeitnehmer vorzugehen, wenn er diffamierende oder schädliche Äußerungen über das Unternehmen macht. Es ist jedoch wichtig, dass diese Klauseln klar formuliert sind und den Grundsätzen des Arbeitsrechts entsprechen, um wirksam zu sein.

Datenschutzgesetz 

Datenschutzgesetze spielen eine wichtige Rolle. Wenn ein Arbeitnehmer vertrauliche Informationen über das Unternehmen preisgibt, kann dies eine Verletzung der Datenschutzgesetze darstellen. Arbeitgeber können daher rechtliche Schritte einleiten, um die Verbreitung solcher Informationen zu unterbinden.

Verleumdung und Rufschädigung

Diffamierende Äußerungen über den Arbeitgeber auf Social Media können etwa als Verleumdung oder üble Nachrede strafbar sein. Arbeitgeber können rechtliche Schritte einleiten, um die Verbreitung falscher und schädlicher Behauptungen über das Unternehmen zu unterbinden. Dies kann auch in Form von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen erfolgen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Arbeitgeber können auch arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Arbeitnehmer ergreifen, die auf Social Media gegen das Unternehmen handeln. Dies kann von einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers schwerwiegend genug ist und eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.

Rechtstipp:

Arbeitgeber haben verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um gegen diffamierende Äußerungen von Arbeitnehmern auf Social Media vorzugehen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich der relevanten Gesetze und Vertragsbestimmungen bewusst sind und gegebenenfalls rechtliche Schritte unternehmen, um den Ruf des Unternehmens zu schützen. Hier sollte man sich immer einen anwaltlichen Rat einholen, damit man seine rechtlichen Möglichkeiten geltend machen kann.

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Foto(s): pixabay


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