Säumnis der Behörden im Hinblick. Verpflichtungen aus Prozessvergleiche/Urteile

  • 1 Minute Lesezeit

Häufig stellt sich in der Praxis das Problem, dass Behörden Verpflichtungen aus Vergleichen oder Urteilen nicht nachkommen. Gerade hier ist anwaltliche Hilfe praktisch unentbehrlich, da hierzu Anträge beim Verwaltungsgericht eingelegt müssen -  mit entsprechender Drohung mit Zwangsmitteln. Gerade im Ausländer/ und Asylrecht werden die Betroffenen von der Behörde häufig "vertröstet". Ein Anwalt, der im Bereich des Verwaltungsrechtes tätig ist,  (Ausländerrecht gehört zum Besonderen Verwaltungsrecht) kann in solchen Situationen wertvolle Hilfestellung leisten und die Interessen des Betroffenen hinreichend vertreten.

Ulrich Hekler

- Fachanwalt für Verwaltungsrecht - 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ulrich Hekler

Beiträge zum Thema