Reifenwechsel: Wer haftet, wenn sich Radmuttern lösen?

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Die Temperaturen steigen, die Tage werden wieder länger - sprich: Es wird Frühling! In den nächsten Wochen steht bei vielen Autofahrern der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen an. Wer damit eine Werkstatt beauftragt, bekommt nach erfolgtem Radwechsel in der Regel den Hinweis, nach 50 gefahrenen Kilometern die Radmuttern kontrollieren bzw. nachziehen zu lassen. 

Doch was passiert, wenn man diesen Hinweis missachtet und es zu einem Unfall kommt? Das OLG München hatte solch einen Fall zu entscheiden.

Vorliegender Fall: Fahrzeughalter ignorierte Hinweis

Im vorliegenden Fall war der Halter des Fahrzeugs zum Radwechsel in einer Kfz-Werkstatt gewesen und hatte den Hinweis, die Radmuttern nach 50 Kilometern zu kontrollieren, ignoriert. Nach ca. 100 Kilometern löste sich ein Rad und es kam zum Unfall. Die Versicherung des Autofahrers gab ihm daher eine Mitschuld am Unfall und erstattete nur einen Teil der Kosten. Diese forderte der Autofahrer daraufhin von der Kfz-Werkstatt und scheiterte vor dem Landgericht München (Az. 10 O 3894/17). 

Fahrzeughalter trifft keine Schuld

Das OLG München, bei dem der Autofahrer Berufung einlegte, entschied anders: Der Kunde trage keine Mitschuld am Unfall, selbst wenn er dem Hinweis der Werkstatt nicht nachgekommen sei (Az. 7 U 2338/20).

Zur Begründung: Der Autofahrer könne darauf vertrauen, dass der Radwechsel fachgerecht erfolgt sei. Daher müsse er grundsätzlich nicht am Sitz der Radmuttern zweifeln, auch wenn die Werkstatt eine Kontrolle empfehle. Die Werkstatt würde sonst den Erfolg ihrer Arbeit an die Kunden delegieren. Die Versicherung müsse daher die vollen Kosten tragen.

Nur wenn ein Autofahrer offensichtliche Geräusche am Rad seines Fahrzeugs ignoriere, treffe ihn bei einem eventuellen Unfall eine Mitschuld.

Bedeutung des Urteils für Kfz-Werkstätten

Ein solcher Hinweis ist nach wie vor sinnvoll und sollte erfolgen, um auch im Interesse des Kunden möglichen Schäden vorzubeugen. Rechtlich erforderlich ist er jedoch nicht.


Foto(s): Adobe Stock

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