Geblitzt: Rümmelsheim, Gem. Rümmelsheim, A 61,Höhe km 288,7, FR Süden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn das hier eingesetzte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass allein wegen ihm überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieses Messgerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Dies ist dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch verursacht die überlange Messstrecke eine nicht geplante Auffächerung der Messstrahlen und dadurch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden damit auch die Messdaten massiv verfälscht und zwar so häufig, dass allein wegen dieses Fehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, ist oft  keine exakte Zuordnung möglich. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Eine fehlerhafte Messwertzuordnung kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden und sich die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden. Vorgeschrieben ist, dass der Messsensor unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert wird. Aber häufig ist die Ausrichtung nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. Testreihen haben Verzögerungen der Kameraauslösung nachgewiesen, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machen. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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