Geblitzt auf der BAB 66, km 24,702 in Fahrtrichtung Rüdesheim- Tipps vom Fachanwalt!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sind hier von einem Blitzer erfasst worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel bekommen? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar. Hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, welche der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten.  Wegen seiner Fehleranfälligkeit wird es von verschiedenen Amtsgerichten auch als BlackBox bezeichnet. Bei ca. 50 % der Messungen stimmt die tatsächliche nicht mit der vom Gerät gemessenen Geschwindigkeit überein.  Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Auch räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde wird auch nicht umsonst gefordert. Von überragender Bedeutung für die Genauigkeit Ihrer Messung ist auch die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besodnere Sorgfalt und Kenntnisse der Beamten nötig. Wird hier ungenau gearbeitet, kann dies zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone von entscheidender Bedeutung. Diese wird nachträglich auf das Messfoto gelegt. Schon kleinste Ungenauigkeiten und Fehler können die Messung zu Ihren Ungunsten verfälschen. Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes vorgeschrieben. Es wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die Eichung des Messgerätes abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema