eBay - Noch privat oder schon gewerblich?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Situation: 

Sie verkaufen „hin und wieder“ den „einen oder anderen“ Artikel auf der Online-Plattform eBay mit dem Hinweis „Angemeldet als privater Verkäufer.“

Aber sind Sie das wirklich?

Neben steuerlichen Vorteilen und damit Vorteilen hinsichtlich der Preisgestaltung, sind Sie als privater Verkäufer auf der Plattform unter anderem von Informationspflichten (Impressum, Datenschutzerklärung u.a.) und der Einhaltung gesetzlicher Gewährleistungsrechte befreit.

Ob unbewusst aus Unwissenheit oder bewusst, um die genannten Vorteile als Privatverkäufer zu nutzen - als scheinprivater Verkäufer drohen Ihnen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern, die hohe Kosten auslösen. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es unzulässig, die angesprochenen Verkehrskreise - also die Käufer - mit solchen „unwahren Angaben“ über die eigene Eigenschaft in die Irre zu führen und sich so einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung zu schaffen.

Die Rechtslage:

Die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handel sind fließend.

Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit allerdings eine Reihe von Indizien entwickelt, die für diese Abgrenzung maßgeblich sind. Von einem gewerblichen Handeln ist danach eher auszugehen bei

  1. der Dauerhaftigkeit der Tätigkeit,
  2. einer hohen Anzahl von Verkäufen pro Monat,
  3. einer hohen Anzahl von Bewertungen,
  4. dem wiederholten Anbieten gleichartiger und/oder neuer Waren,
  5. regelmäßigem Warenverkauf für Dritte,
  6. dem Ankauf von Artikeln zum Weiterverkauf,
  7. dem Unterhalten eines eBay Shops.

Einige Aspekte werden auch auf dem eBay-Rechtsportal zu der Frage „Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?“ aufgelistet.

Sie sehen: Feste Bezugsgrößen gibt es nicht. Ob Sie (noch) privat oder (schon) gewerblich handeln, ist eine schwierige Abgrenzungsfrage und eine Fehleinschätzung Ihrerseits kann kostspielige Folgen für Sie haben.

Wir helfen Ihnen – ob vorab hinsichtlich einer Risikobewertung oder im Falle einer Abmahnung.

Auch bei eBay heißt es: „Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.“

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Wettbewerbsrechts – sprechen Sie uns an!

Rechtsanwältin Bergmann berät Sie umfassend zu den Risiken und Chancen, die mit der Tätigkeit auf Online-Plattformen verbunden sind.

Foto(s): Frank Beer

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema