DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht!

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DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht!


DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht!

Klagewelle gegen die DSL-Bank, eine Niederlassung der Deutsche Bank AG.

Unsere Kanzlei initiiert Klagewelle gegen die DSL-Bank!

Diese ist nun schon zum wiederholten Male Aufforderungen von Darlehensnehmern und anschlussfinanzierenden Banken zur Erteilung der Freigabeerklärungen nicht nachgekommen.

Unsere Kanzlei hat die DSL-Bank nun schon zum wiederholten Male außergerichtlich zur Abgabe der Freigabeerklärung hinsichtlich der eingetragenen Grundschulden aufgefordert und vor dem LG Bonn verklagte (u.a. in dem Verfahren 17 O 34/24). Auch in diesem Verfahren erklärte die DSL-Bank kurz nach Klageeinreichung - unter Übernahme der Kosten - die Angelegenheit für erledigt. Sowohl die vorgerichtlichen wie auch die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) hatte die DSL-Bank zu tragen. Die Mandanten sind überglücklich, steht so der Darlehensablösung in deren Fall nichts mehr im Wege.

Erst vor kurzem hat der Hessische Rundfunk über die Problematik - stellvertretend für eine Vielzahl von Fällen - berichtet, vgl. hierzu:

MPH Legal Services positioniert sich gegen Deutsche Bank AG und empfiehlt folgenden Beitrag (Fernsehen HR 3): https://www.hessenschau.de/suche/index.nc.html?query=DSL+bank

Die Grundprobelmatik ist der Deutsche Bank AG bekannt, indes bis Stand heute nicht behoben.

Für eine Vielzahl von Kläger: Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.



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