Das Sammelauskunftsersuchen und die Bedeutung für die Krypto-Szene

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In den USA wurde jüngst ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter und Kunden der Binance Holdings Ltd. eingeleitet. Der Vorwurf: Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die Ermittlungen werden angeführt durch das US-Bundesministerium für Justiz und der zuständigen höchsten Steuerbehörde der Vereinigten Staaten, der IRS. Ein weiterer Zwischenfall, mit dessen Hilfe sich die US-amerikanischen Behörden die Bekämpfung der Steuerausfälle aus nicht deklarierten Einkünften aus Krypto-Geschäften verspricht. Bereits das Sammelauskunftsersuchen gegen Coinbase im Jahr 2017 war ein durchschlagender Erfolg.

Ein solches Vorgehen könnte nun auch deutschen Krypto-Tradern bevorstehen. Mit Wirkung vom 23. Juni 2017 wurde § 93 Abs. 1a AO neu eingeführt. Diese Vorschrift ermöglicht es den Finanzämtern, sog. „Sammelauskunftsersuchen“ bei Dritten einzuholen. Voraussetzung dafür ist ein hinreichender Anlass für die Ermittlungen zum einen und zum anderen der Umstand, dass andere Methoden zur Steuerermittlung fehlgeschlagen oder nicht erfolgsversprechend sind.

Was vorher schon stillschweigende Realität war, ist daher spätestens seit 2017 gelebte Praxis. Selbst Sammelauskunftsersuchen gegenüber einschlägiger Krypto-Reporting-Systeme wie CoinTracking & Co. könnten mithilfe dieser Vorschrift nunmehr denkbar sein. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Finanzämter sich auf diesem Wege steuerlich relevante Informationen einholen. Das potentielle Steueraufkommen, das Krypto-Erträge mit sich bringen, spricht dabei für sich.

Unser Rechtstipp lautet: Sollten Sie Ihre Erträge aus Krypto-Geschäften online mit Tools wie z. B. CoinTracking festhalten, diese aber nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung deklariert haben, könnten steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen. Die einzige Rettung ist eine präventive Selbstanzeige. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sämtliche Sanktionen, seien es Geld- oder Haftstrafen, abzuwenden. Ziehen Sie dafür unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater zur Seite, der auch das Krypto-Handwerk beherrscht! 

Zu dem Thema Sammelauskunftsersuchen im Kryptogeschäft sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de


RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater

Sascha Fehsenfeld LL.M.
Steuerberater und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht


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