BU – Versicherung hat abgelehnt – was nun? Trotzdem Chancen? Sogar nach einigen Jahren?

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Wenn eine Versicherung BU-Leistungen abgelehnt hat, kann es trotzdem gute Chancen auf BU-Leistungen geben, sogar nach einigen Jahren.

Wie geht das?

Durch einen neuen Antrag. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist ein neuer Antrag sogar noch nach einigen Jahren möglich.

Es handelt sich dabei um einen „Trick“, der den meisten Verbrauchern nicht geläufig sein dürfte.

Neuer Antrag – welche Vorteile?

Wenn der Verbraucher nach einer Ablehnung einen neuen Antrag stellen kann, hat ein neuer Antrag erhebliche Vorteile.

Der Versicherer muss die Leistung erneut prüfen und gegebenenfalls neue Atteste prüfen und unter Umständen sogar ein neues Gutachten in Auftrag geben.

Ein weiterer Vorteil ist, dass für den Fall der erneuten Ablehnung möglicherweise sogar eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss. Allerdings muss hier sehr genau auf die Zeitabläufe und eine mögliche Wartezeit geachtet werden. Der Antrag auf die BU-Leistungen darf nicht vor Ablauf der Wartezeit der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Gerne beraten wir Sie dazu im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Neuer Antrag, wann möglich?

Trotz einer Ablehnung können erneut Ansprüche auf eine BU-Rente gestellt werden, wenn der Gesundheitszustand sich verschlechtert hat.

Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann entweder durch neue Krankheiten eintreten oder indem sich die vorhandene Krankheit noch verschlechtert. Das ist aber häufiger, als Sie denken!

Oft ist es so, dass der Versicherte nach einigen Monaten Arbeitsunfähigkeit den Antrag auf BU-Rente bei der Versicherung stellt. Häufig kommen danach aber noch weitere Krankheiten hinzu, oder eine bestehende Krankheit zum Beispiel eine Depression, verschlechtert sich.

Immer dann ist ein neuer Antrag möglich. Die Versicherung ist verpflichtet, nochmal neu zu prüfen, ob ein Anspruch auf eine BU-Rente besteht.

Wir empfehlen, nutzen Sie erst eine kostenlose Erstberatung der Kanzlei Dawood. In diesem ersten Termin können wir die beste Taktik besprechen und es können so einige Fehler vermieden werden.

Neuer Antrag – auch noch nach einigen Jahren möglich?

Wenn ein Antrag auf Berufsunfähigkeits-Rente abgelehnt wurde, dann verjähren diese Ansprüche spätestens drei Jahre nach Ablehnung durch die Versicherung. Trotzdem kann bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes dann ein neuer Versicherungsfall werden. Verjährt sind dann nur die Ansprüche aus dem alten Versicherungsfall.

In der Praxis erleben wir immer wieder, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommt. Auch gerade bereiten wir genau für diesen Fall zwei Klagen vor.

Beispielsfall aus der Praxis

Ein Mandant hat im Jahr 2013 eine Krebserkrankung gehabt. Nach Chemo und OP ist der Krebs verheilt. Der Mandant hat im Jahr Leistungen bei der Versicherung beantragt. Im Jahr wurde Klage erhoben. Möglicherweise sind die Ansprüche verjährt.

Vor ca. 2 Jahren hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Für die erste Klage verweigert die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme. Denn entscheidend ist die erste Ablehnung durch die BU-Versicherung. Wir bereiten gerade einen zweiten BU-Antrag vor. Denn zu der ersten bisherigen Krankheit sind leider noch einige weitere Erkrankungen und eine Depression hinzugetreten. Wenn die BU-Versicherung ein zweites Mal ablehnen sollte, dann muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein zweites Gerichtsverfahren übernehmen.

Wir sorgen für Durchblick!

Ziemlich kompliziert das Ganze. Wir sorgen für Durchblick! Melden Sie sich bei uns für eine kostenlose Erstberatung.

Eine erste Einschätzung übernehmen wir kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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