1.427 Anwälte für Vertriebssysteme | Seite 60

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Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Vertriebssysteme
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)
Profil-Bild Jochen Jüngst LL.M.
sehr gut
Jochen Jüngst LL.M.
Jochen Jüngst, LL.M., Schimmelmannstraße 64, 22143 Hamburg 6725.1955300441 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt Herr Jochen Jüngst LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Vertriebssysteme
aus 58 Bewertungen Top Anwalt. Mega empfehlenswert, schnelle und kompetente Antwort. Hat mir sehr geholfen. Vielen Dank noch mal aus … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9515985479 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen im Bereich Vertriebssysteme bietet Beratung und Vertretung
aus 54 Bewertungen Herr Dr. Stefan Jansen wurde mir empfohlen - jetzt weiß ich auch warum! Ich habe mit Herrn Dr. Jansen sehr gute … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yves Wagener
Rechtsanwalt Yves Wagener
Wagener & Erpelding, 101, Avenue du Bois, 1250 Luxemburg, Luxemburg 6691.3125237697 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Yves Wagener vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vertriebssysteme
(10.11.2018) Im Prinzip positiv Interessant wäre es gewesen zu erfahren , wieviele Monat Luxemburg braucht um diesen Fall zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Lieb LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christopher Lieb LL.M.
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8732810429 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Datenschutzrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Lieb LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vertriebssysteme
aus 52 Bewertungen Die Kanzlei hat uns bei den Verhandlungen eines Lizenzvertrags begleitet. Erfahren und angenehm. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Anwaltskanzlei Feuerhake, Obere-Masch-Str. 22, 37073 Göttingen 6824.8732706059 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich Vertriebssysteme bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
aus 28 Bewertungen Auf der Suche nach einer Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht, bin ich zum Glück auf die Kanzlei von Frau Feuerhake … (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Werkvertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vertriebssysteme bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
(24.08.2022) Ich kann die Rechtsanwaltskanzlei Krull & Neudam, wirklich nur Empfehlen! Frau Neudam versteht Ihr Handwerk und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonius Kleikamp
Rechtsanwalt Antonius Kleikamp
Kanzlei Antonius Kleikamp, Louisenstr. 121, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.4239872272 km
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vertriebssysteme bietet Herr Rechtsanwalt Antonius Kleikamp
(18.04.2024) Professionell Unkompliziert kann nur empfohlen werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcus Mey LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Mey LL.M.
Herrmann & Mey Rechtsanwälte, Obere Hauptstr. 52, 85354 Freising 7114.1787389799 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Vertriebssysteme hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus Mey LL.M.
(14.10.2020) Herr Mey hat mich in einer echten Krise sehr geduldig beraten und vertreten, ich kann ihn sehr guten Gewissens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peeters
Rechtsanwalt Jan Peeters
Peeters Legal, Luikersteenweg 232 bus 3, 3500 Hasselt, Belgien 6575.9689120552 km
Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Designrecht • Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Peeters ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vertriebssysteme
Profil-Bild Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Anwaltssocietät Andréani, Neumannstrasse 69, 60433 Frankfurt am Main 6822.7256299495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vertriebssysteme bietet Herr Rechtsanwalt Cyrill Andréani

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vertriebssysteme

Fragen und Antworten

  • Vertriebssysteme: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vertriebssysteme sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vertriebssysteme: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vertriebssysteme umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vertriebssysteme und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Vertriebssysteme stellen sämtliche Absatzwege dar, mit denen der Hersteller sein Produkt an den Endverbraucher bringen kann. Für welches der Vertriebssysteme er sich entscheidet, hängt unter anderem vom Produkt und der Zielgruppe sowie dem Wettbewerb auf dem freien Markt ab. Er kann sich hierbei zwischen dem direkten und indirekten Vertriebssystem entscheiden.

Beim Direktvertrieb erfolgt die Veräußerung der Ware über den Hersteller selbst, d. h., der Erwerber schließt den Kaufvertrag mit dem Hersteller. Das ist z. B. möglich, wenn der Hersteller eine eigene Verkaufsfiliale hat oder seine Ware über einen Versandhandel bzw. das Internet in einem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop anbietet. Vorteile des Direktvertriebs sind unter anderem der persönliche Kundenkontakt, der es dem Verkäufer ermöglicht, nützliche Informationen über z. B. das Kaufverhalten der Kunden zu erhalten, um dementsprechend sein Sortiment anzupassen. Außerdem kann er den Vertrieb eigenständig kontrollieren und steuern. Nachteilig sind jedoch die relativ hohen Kosten und der Kapitalbedarf.

Das zweite der beiden Vertriebssysteme ist der indirekte Vertrieb, bei dem der Hersteller seine Produkte über einen sog. Absatzvermittler - z. B. einen Makler, Handelsvertreter oder den Großhandel - vertreibt. Hierbei wird noch einmal zwischen dem Universalvertrieb, dem Selektivvertrieb und dem Exklusivvertrieb unterschieden. Beim Universalvertrieb akzeptiert der Hersteller jeden Absatzhändler, um zu erreichen, dass sein Produkt - z. B. Zigaretten - überall erhältlich ist. Beim Selektivvertrieb dagegen nimmt der Hersteller eine Einschränkung nach bestimmten Kriterien bei der Wahl der Absatzhändler vor. So sollen nach dem Willen des Herstellers z. B. nur Schreibwarengeschäfte sein Büromaterial verkaufen. Wer allerdings besonders hochwertige Ware herstellt, sucht sich die Absatzhändler sehr genau aus, sog. Exklusivvertrieb. Für das Vertriebssystem „indirekter Vertrieb" spricht, dass mit relativ niedrigen Vertriebskosten ein hoher Absatz der Ware möglich ist und sich der Hersteller auf seine Kerntätigkeit und gerade nicht auf den Vertrieb konzentrieren kann. Demgegenüber muss er aber den Gewinn mit den Absatzvermittlern teilen. Hinzu kommt, dass er die Werbung und den Vertrieb sowie die Preisangaben nicht wirklich kontrollieren kann. Denn z. B. Preisabsprachen zwischen Herstellern und Vermittlern sind nicht zulässig. Der Hersteller darf lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung angeben, die der Absatzhändler aber nicht beachten muss. Würden Hersteller und Absatzhändler einen Vertrag schließen, wonach Letzterer gezwungen wird, einen bestimmten Preis für die Ware zu verlangen, läge unlauterer Wettbewerb und unter Umständen sogar ein Wirtschaftskartell vor. Dabei herrscht in Deutschland grundsätzlich ein Kartellverbot.

Übrigens: Auch das Franchising gehört zu einem der Vertriebssysteme, nämlich dem indirekten Vertrieb. Hier werden Waren bzw. Dienstleistungen oder Konzepte des Franchisegebers vermarktet.

Welches der beiden genannten Vertriebssysteme gewählt wird, ist z. B. davon abhängig, ob die Ware ohne weitere Erklärung oder Beschreibung verkauft werden kann - dann direkter Vertrieb - oder ob sie besonders erklärungsbedürftig oder serviceintensiv ist - dann indirekter Vertrieb. Außerdem wird ein Absatzhändler die Ware nur in sein Sortiment aufnehmen, wenn er eine hohe Marge erwirtschaften kann bzw. eine hohe Provision erhält oder sich das Produkt ohne Schwierigkeiten verkauft. Ist das Produkt z. B. verderblich, wird sich ein Direktvertrieb eher anbieten. Würde man hier stattdessen den indirekten Vertrieb wählen, könnte die Ware beim langen Transport - z. B. Eisenbahntransport oder Lufttransport - bereits verderben.

(VOI)

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