611 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther
Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther
CUROS Rechtsanwälte PartmbB, Englschalkinger Str. 12, 81925 München 7121.1283226103 km
Fachliche Kompetenz zahlt sich langfristig aus. Charme muss hinzukomen.
Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tröger
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstraße 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröger im Bereich Verlagsvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Super Verteidigung, immer erreichbar und sehr freundlich, alles bestens, sehr zu empfehlen! (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Georg Ganner, Wilhelm Greil Str. 14, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.3918983273 km
Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
(26.02.2014) Dr. Ganner hat für mich einen komplizierten Liegenschaftskauf abgewickelt und mich im gleichen Zug in erbrechtlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Til Heene
Rechtsanwälte Heene & Peters, Huestr. 17-19, 44787 Bochum 6663.0210772081 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Verlagsvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Til Heene
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Regenhardt
Rechtsanwalt Volker Regenhardt
GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Mönckebergstr. 27, 20095 Hamburg 6720.1463899674 km
Rechtliche Expertise auf den Punkt.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Verlagsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Regenhardt
(01.04.2024) Grandiose Umsetzung unserer Anliegen. Zuverlässig und fachkundig. Sehr zu empfehlen. Immer gern wieder.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Roth
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Roth
Roth Legal, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg 6720.2634419501 km
Rechtsanwalt für Unternehmer/innen!
Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Roth – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Verlagsvertrag
aus 17 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung und informative, nachvollziehbare Beratung. (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Frank
Rechtsanwälte Frank, Karl-Liebknecht-Str. 16, 04107 Leipzig 6982.7368409151 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Frank hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Verlagsvertrag
(02.01.2024) Herr Frank hat sich auf meine Anfrage sehr schnell zurückgemeldet und mich auch sehr kompetent beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Löffler
sehr gut
Rechtsanwältin Pia Löffler
Kanzlei Pia Löffler, Rotwandstraße 24, 81539 München 7121.3116273115 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Pia Löffler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verlagsvertrag
aus 29 Bewertungen Danke für die unkomplizierte und schnelle Hilfe! (14.10.2013)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Morbach
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Morbach
RENNER MORBACH Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln 6674.1955563542 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Verlagsvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Morbach
aus 33 Bewertungen Ich habe schnell ein Termin bekommen Mein Problem wurde ernstgenommen und schnell bearbeitet Hr Renner hat mir … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Verlagsvertrag
(27.04.2023) Antwort hat mir sehr weitergeholfen und konnten eine Einigung finden mit Vermieter
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M.
Dr. Kurth & Kunze - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Rheinweg 67, 53129 Bonn 6696.4787376088 km
Wer glaubt, Strafverteidiger würden die Justiz bei der Arbeit stören, ist wohl auch der Meinung, dass der Torwart das Fußballspiel stört. (DAV)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Verlagsvertrag
aus 43 Bewertungen As a foreigner, I can highly recommend Dr. Kurth. His english proficiency are way more than enough to explain me the … (06.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Verlagsvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Verlagsvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.