1.159 Anwälte für Rentenbesteuerung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Härder
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Rechtsanwältin Elisa Härder
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Hartmannstraße 20A, 97688 Bad Kissingen 6907.8238613303 km
Wir finden immer einen guten Weg. Und der führt selten durch die Wand.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Rentenbesteuerung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisa Härder
aus 59 Bewertungen Herzlichen Dank an Frau Härder und das Büro für Ihre professionelle Unterstützung und Beratung!! Frau Härder und ihr … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
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Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Rentenbesteuerung
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Karwiese
Rechtsanwalt Bernd Karwiese, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rentenbesteuerung bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Karwiese
(06.07.2020) Die Ruhe und die genaue fachliche und umfassende Beratung haben mich überzeugt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier
Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.6223503832 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Rentenbesteuerung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier gerne zur Verfügung
(28.11.2023) Herr Dr. Aare Schaier zeichnet sich durch fachliche Kompetenz, Kundenfreundlichkeit und Lösungsorietiertheit aus. In …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Dietrich
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Rechtsanwälte Büring, Reger, Dietrich, Kirchheimer Str. 60, 70619 Stuttgart 6935.0234338558 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Dietrich
aus 42 Bewertungen Frau Dietrich ist eine exzellente Anwältin. Sie war nicht nur sofort persönlich erreichbar, ohne dass ein Sekretariat … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kapp
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Rechtsanwalt Christoph Kapp
SOJURA, Merckstr. 8, 64283 Darmstadt 6837.7774637748 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kapp ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rentenbesteuerung
aus 41 Bewertungen Herr RA Kapp ist ein sehr geduldiger und erfahrener, kompetenter Anwalt. Er hat unsere Wünsche gut und klar … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Anker
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Rechtsanwältin Susann Anker
Rechtsanwaltskanzlei Anker, Zschopauer Str. 107, 09126 Chemnitz 7045.2814864926 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Rentenbesteuerung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susann Anker gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Frau Anker ist eine sehr nette, freundliche Anwältin, die sich sehr um mein Anliegen bemüht und auch mit wichtigen … (05.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentenbesteuerung

Fragen und Antworten

  • Rentenbesteuerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentenbesteuerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rentenbesteuerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rentenbesteuerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentenbesteuerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Bundesregierung hat mit der Behauptung, es sei eine Frage der „Gerechtigkeit“, die stufenweise volle Rentenbesteuerung eingeführt. Begründet wurde diese „notwendige Antwort“ im Rentenrecht mit der Entwicklung der Demographie.

Privat vorsorgen und gesetzliche Rente

Mit Bismarck wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, das auf dem sogenannten Umlageverfahren mit dem sogenannten Generationenvertrag beruht. Das heißt, die jungen Arbeitsfähigen zahlen Rentenbeiträge für die Älteren, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Dieses sogenannte Umlageverfahren ermöglichte für jeden Rentner den Bezug einer gesetzlichen Rente, die nicht durch eine Steuer finanziert werden musste. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verabschiedete der Gesetzgeber 2001 das Altersvermögensgesetz und 2004 das Alterseinkünftegesetz. Menschen sollen danach zunehmend privat fürs Alter vorsorgen. Entsprechende Angebote existieren vor allem in Form der sogenannten Riester-Rente, Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Schrittweise steigende Rentenbesteuerung

Entsprechend der Absenkung des Rentenniveaus erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rentenbesteuerung. Ein immer höherer Anteil der Rente muss danach versteuert werden. Die Erhöhung begann von 50 Prozent ab 2004 und steigert sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Aktuell (2017) liegt die Rentenbesteuerung bei 74 Prozent und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020 auf 80 Prozent. Von 2020 steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 jährlich um ein Prozent bis 2040 die vollständige Besteuerung erreicht ist. Wer also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente geht, muss seine Rente in Höhe von 80 Prozent versteuern. In diesen Fall bleiben 20 Prozent steuerfrei. Ab 2040 hat sich dann das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung erfüllt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe wie die Einkommenssteuer besteuert wird. Der Rentner ist dann voll steuerpflichtig und wird die Rente voll versteuert.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Rentenbesteuerung trifft auch immer mehr Rentner die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen: Die Pflicht trifft diejenigen Rentner, die ein jährliches Einkommen versteuern müssen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Freibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 in Höhe von 8820 Euro. Für Ehepaare gilt (Stand 2017) ein gemeinsamer Grundfreibetrag in Höhe von 17640 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen unter diesen Freibetrag hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben bzw. die nachgelagerte Besteuerung greift nicht und der Rentner muss seine Rente nicht versteuern. Da aber für dieses Jahr noch 24 Prozent der Renteneinkünfte unversteuert bleiben, sind Renteneinkünfte in Höhe von 11.918 Euro steuerfrei bzw. wird erst ein höheres Renteneinkommen besteuert.

Ein weiteres Beispiel mit Berechnung: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent versteuern, bei einem voraussichtlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9000 Euro. Wer als Single eine Rente von monatlich 1000 Euro bezieht hat ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Davon sind (100 minus 76 =) 24 Prozent steuerfrei, also ein Betrag in Höhe von (12.000 geteilt durch 100 mal 24 =) 2880 Euro. Dieser steuerfreie Betrag ist von dem jährlichen Renteneinkommen abzuziehen. Damit verbleiben (12.000 minus 2880 =) 9120 Euro. Zieht man von diesem Betrag den Grundfreibetrag ab, erhält man das zu versteuernde Renteneinkommen: 9120 Euro-9000 Euro=120 Euro. Da bis 2040 das Renteneinkommen voll steuerpflichtig wird, wird dementsprechend für die weiteren kommenden Rentner die Steuerlast kontinuierlich steigen. Wer also zum Beispiel im Jahr 2040 mit einem monatlichen Renteneinkommen von 1500 Euro in Rente geht und man einen Grundfreibetrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann sind in Höhe von 8000 Euro des Renteneinkommens Steuern zu bezahlen, da dann die nachgelagert erfolgende Besteuerung voll greift.

Allerdings können Rentner ebenfalls Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer keine Werbungskosten angibt, der erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Für die Steuerklärung selbst ist Anlage R zu verwenden. Dort sind die Renteneinkünfte einzutragen wie auch andere Renten als die Altersrente anzugeben. Auch können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim, den Arzt oder für eine Beerdigung, sowie Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungsbeiträge oder Spenden, den Behindertenpauschbetrag und für diejenigen, die 64 Jahre alt sind, der Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird aber auch bis 2040 auf 0 Euro abschmelzen.

Das Finanzamt überprüft die Angaben aufgrund des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens auf die Richtigkeit: Sowohl die Versorgungswerke, Pensionsfonds und -kassen, Direktversicherungen, sowie auch Versicherer bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel bei Riester-Renten, als auch gesetzliche Versicherer sind verpflichtet, dem Finanzamt Auszahlungen mitzuteilen. Anhand dieser Angaben wird die Steuererklärung überprüft.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Versicherungen werben zum Thema betriebliche Altersvorsorge, kurz baV, gerne damit, dass diese steuerfrei abgeführt würden, allerdings übersehen Versicherungsnehmer oft, dass am Ende doch noch die Steuer eingefordert wird. Für Arbeitgeber ist das lukrativ, da sie sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Auszahlung werden dann nachträglich die Steuern sowohl für den Beitrag des Arbeitnehmers, als auch der Beitrag des Arbeitgebers erhoben. War der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, wird er auch noch von der Krankenkasse belangt: Er hat dann für die gesamte Auszahlung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten. Nach heutigen Stand beträgt diese allein mindestens 18 Prozent der Ausschüttungssumme. Aus diesen Gründen ist die baV für viele Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft. Schadensersatzansprüche gegen die Berater scheiden in den meisten Fällen aus, da diese wegen der langen Laufzeiten bereits lange verjährt sind, wenn diese zutage treten.

Eine Ausnahme der zusätzlichen Besteuerung gilt für ungeförderte Maßnahmen der Altersvorsorge: Diese werden in der Regel nicht zusätzlich, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Besteuerung des Ertragsanteils bedeutet, wenn zum Beispiel eine Altersanlage Gewinne im Form von Zinsen erwirtschaftet, dass dann allein die erwirtschafteten Zinsen besteuert werden. Als Faustformel gilt: Alle Förderungen des Staates in Sachen Altersvorsorge werden am Ende zusätzlich besteuert, Vorsorge ohne staatliche Förderung nicht.

(FMA)

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