1.059 Anwälte für Reklamation | Seite 45

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Rechtsanwalt Peter Braun
Kanzlei Peter Braun, Borsbergstraße 10, 01309 Dresden 7082.4990698088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Reklamation bietet Herr Rechtsanwalt Peter Braun
aus 7 Bewertungen Herr Peter Braun ist der beste Anwalt aus Dresden hat vor den Gericht die Kindsmutter vertreten aber dar wir als … (12.12.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Frey
Meyer & Frey Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Ring 2, 97072 Würzburg 6922.1126179736 km
Wir geben Ihnen Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Reklamation bietet Herr Rechtsanwalt Christopher Frey
aus 219 Bewertungen Sehr professionell und freundlich abgewickelt. Ich werde immer wieder nach Bedarf an den Anwalt wenden. (06.06.2024)
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Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt
Manfred J. Schmidt Steuer und Rechtsanwaltskanzlei, Kornbergstr. 10, 70176 Stuttgart 6929.6886739056 km
Fachanwalt Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Reklamation bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt
(07.02.2023) Ich habe dort meine Grundsteuererklärung machen lassen. Rückfragen gelangen jedoch nicht, da Herr Schmidt nie zu …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reklamation

Fragen und Antworten

  • Reklamation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reklamation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reklamation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reklamation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reklamation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter Reklamation wird die Geltendmachung von Rechten aufgrund eines Mangels, den eine Ware oder Dienstleistung aufweist, verstanden. Diese Rechte werden als Gewährleistungsrechte bezeichnet. Die Gewährleistung umfasst dabei mehrere Ansprüche bzw. Rechte. Ihr Umfang und individueller Inhalt hängt dabei von der Vertragsart ab, die dem jeweiligen Rechtsgeschäft zugrunde liegt. Ein Kaufvertrag richtet sich im Reklamationsfall daher nach anderen Regeln des BGB als ein Werkvertrag oder Reisevertrag, auch wenn sich die Rechtsfolgen mitunter gleichen. Das Verbraucherrecht verhindert dabei, dass gewerblich bzw. unternehmerisch tätige Vertragspartner bei Geschäften mit Privaten zu deren Ungunsten vom geltenden Recht abweichen können. Das betrifft vor allem in AGB geregelte Benachteiligungen, für die das BGB zahlreiche Einschränkungen vorsieht. Eine Garantie wiederum beinhaltet vom Vertragspartner freiwillig eingeräumte und über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende Rechte, die im Fall einer Reklamation ebenfalls eine Rolle spielen können.

Mögliche Rechtsfolgen im Fall einer Reklamation

Oft ist im Reklamationsfall ein vorrangiger Anspruch auf Nacherfüllung gegeben. Der Vertragspartner soll auf diese Weise den Vertrag durch dessen Erfüllung noch retten können, um sich so seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung - etwa den Kaufpreis - zu erhalten. Er kann dafür beispielsweise eine Sache nachbessern und so den Mangel beseitigen oder sofern möglich eine mangelfreie Sache liefern. Der Käufer, Besteller oder sonstige Auftraggeber ist dazu in der Regel verpflichtet, seinem Vertragspartner für die Nacherfüllung eine Frist zu setzen. Da die Art der Nacherfüllung der Vertragspartner - z. B. bei einem Kaufvertrag der Verkäufer - wählen kann, kann nicht einfach ein Umtausch verlangt werden, wenn die Reparatur möglich ist.

Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, eröffnen sich in der Regel weitere Rechte im Falle der Reklamation. Zu diesen gehört oft ein Recht zur Minderung der geschuldeten Vergütung oder ein stattdessen gegebenes Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Pflichtverletzung des Vertragspartners, die zu einem Schaden geführt hat, ist im Rahmen der Reklamation daneben auch ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld möglich.

(GUE)

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