1.470 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Fritz
Rechtsanwälte Fritz, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf 6694.1691191091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Fritz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 21 Bewertungen Ein Rechtsanwalt der mit Herz&Blut seinen Job macht. Er tut, was er verspricht. Das Beste ist, dass die Fälle die … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Krückel
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Krückel
Augustin & Krückel, Pausaer Str. 115, 08525 Plauen 7014.6899174739 km
Zusammen mit meinem Team beraten wir Sie schnell, seriös und kompetent. Wir freuen uns auf Sie!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Krückel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 27 Bewertungen Hallo, In der Vorbereitung einer Forderungsdurchsetzung habe ich mit Herrn Rechtanwalt O. Krückel Kontakt … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M.
Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M.
Kanzlei Regnery - Fachanwalt IT Recht - Gewerblicher Rechtsschutz - Urheber/Medienrecht, Torstraße 49, 10119 Berlin 6974.7712752942 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Herr Regnery hat mich sehr freundlich und sehr kompetent beraten. Er nahm sich Zeit, mir den recht komplexen … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Langer
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Langer
Heinz Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 69115 Heidelberg 6865.4246934999 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Langer
aus 40 Bewertungen Frau Langer hat mich freundlich und kompetent zu einer verkehrsrechtlichen Frage beraten und damit sehr geholfen. (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Christoph Stöhr, Theatergasse 11/ W3, 4810 Gmunden, Österreich 7271.7289540748 km
Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Renner
Rechtsanwältin Iris Renner
Kanzlei Iris Renner, Friedrichstr. 13, 72336 Balingen 6938.4593404209 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Iris Renner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Maus
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Maus
Dr. Maus, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach 6790.1325478288 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Maus ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 26 Bewertungen Nach einem unverschuldeter Unfall wurde ich sehr kompetent in allen Belangen beraten. Frau Immig nahm sich viel Zeit … (29.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Schneegans
Rechtsanwältin Svenja Schneegans
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6135620261 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Svenja Schneegans gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
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Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Üretmen, Königstr. 56, 33098 Paderborn 6743.5894787404 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M. bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 41 Bewertungen Frau Üretmen hat uns als Unterbevollmächtigte hier vor Ort in Paderborn gegen unsere ehemaligen Vermieter in einer … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Löffler hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten. In dieser Zeit hat er mich kompetent und … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Teuber
sehr gut
Kanzlei Bianka Teuber, Bäckerstr. 3, 44532 Lünen 6674.6778073559 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bianka Teuber gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
Klein-Ilbeck & Lehnhardt - Anwaltskanzlei, Josef-Ludwig-Str. 1, 65549 Limburg an der Lahn 6772.593280367 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
aus 43 Bewertungen Schneller persönlicher Gesprächstermin! Fühlte mich immer gut aufgehoben und vertreten. Meine Schadensersatzansprüche … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schenke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 11 Bewertungen Ich kann Frau RAin Schenke bestens weiterempfehlen. Ich hatte ein Beratung in einer Unterhaltsangelegenheit und wurde … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Siegl
Rechtsanwalt Daniel Siegl
Schmidt & Siegl, Hölscherstr. 4, 45894 Gelsenkirchen 6648.0181492546 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Daniel Siegl
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Hoof
Rechtsanwalt Tim Hoof
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3815240328 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Tim Hoof
aus 8 Bewertungen bestens (23.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröger
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Rechtsanwalt Michael Tröger
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstraße 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 29 Bewertungen Super Verteidigung, immer erreichbar und sehr freundlich, alles bestens, sehr zu empfehlen! (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Pfennig
Rechtsanwalt Dr. Christian Pfennig
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Pfennig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
(02.02.2017) In einer Verkehrsunfallsache gab es Unklarheiten in der Schuldfrage. RAE Dr. Pfennig pp. haben am Tag der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Liebscher
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Kanzlei Heiko Liebscher, Schierholzstr. 27, 30655 Hannover 6771.1580522414 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Liebscher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 11 Bewertungen Die erste Erfahrung war wunderbar. Der Anwalt nahm sich die Zeit und erklärte einfach und richtig, um das Verständnis … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt József Ifkovics
Dr. Ifkovics József Ügyvédi Iroda, Budapest, Szondi utca, 93., 1068, Ungarn 7621.2685473751 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt József Ifkovics
Profil-Bild Rechtsanwalt Jean Gutschalk
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Rechtsanwalt Jean Gutschalk
Anwaltskanzlei Gutschalk, Osterstr. 27, 30159 Hannover 6768.0012506822 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jean Gutschalk gerne zur Verfügung
aus 125 Bewertungen Sympatisch, kompetent und einfühlsam. Ich bin Ihm sehr dankbar für seine rettende Hilfe!!! (09.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz
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Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz Kanzlei Yilmaz, Lotzestr. 9A, 37083 Göttingen 6825.5288721534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz gerne zur Verfügung
aus 53 Bewertungen Ich habe gelernt dass mein Tema nicht ihr Arbeit Feld. Aber Sie hat Empfehlung gegeben. Danke für ihre Aufmerksamkeit. (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Dickenberger
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Rechtsanwaltskanzlei Claudia Dickenberger, Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4347405279 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Dickenberger
aus 16 Bewertungen Ich habe mich schon öfter von Frau Dickenberger rechtlich beraten lassen. Die Rechtsberatung war immer relativ schnell … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
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Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
kanzlei 2vier2, Wildunger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main 6823.4882416887 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 10 Bewertungen Herr Neumann hat mich schnellstens auf den Boden der Tatsachen gebracht. Er hat mir deutlich und verständlich mein … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
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Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Karlstraße 2, 71394 Kernen im Remstal 6938.1920528509 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Rauscher gerne zur Verfügung
aus 154 Bewertungen Herr Rauscher brachte durch seine direkte und unverschnörkelte Vorgehensweise alles rasch auf den Punkt , was in … (31.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.