341 Anwälte für Pauschalreise | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Zeth
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Zeth
Kanzlei Adrian Zeth, Weiherhausstraße 8b, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3585144749 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Zeth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Pauschalreise
aus 13 Bewertungen Aufklärung über die Komplexität des Falles (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ercan Gül
sehr gut
Rechtsanwalt Ercan Gül
Anwaltskanzlei Gül, Eschersheimer Landstr. 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6825.5772892807 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ercan Gül hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Pauschalreise
aus 17 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt hat mich sehr gut beraten und vertreten. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Weigert
Rechtsanwalt Alexander Weigert
AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, Freihofstraße 6, 73730 Esslingen am Neckar 6944.8733531192 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Weigert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Pauschalreise
Profil-Bild Rechtsanwältin Solveig Rönsch
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rönsch, Tschaikowskistrasse 16, 04105 Leipzig 6981.147159146 km
Es gibt für alles eine Lösung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Solveig Rönsch ist Ihr Ansprechpartner für Pauschalreise
aus 12 Bewertungen schnelle und zuverlässige Infos (03.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Keller
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Keller
Rechtsanwälte WEIGAND & KELLER, Holzweg 16, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.8472226845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Keller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Pauschalreise
aus 92 Bewertungen Frau Keller, hat eine 5 Sterne Bewertung verdient. Es lief in der Kommunikation und Abwicklung mehr als sehr gut. (23.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pauschalreise

Fragen und Antworten

  • Pauschalreise: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pauschalreise sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pauschalreise: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pauschalreise umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pauschalreise und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mehrere Reiseleistungen zusammen von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Dabei werden die Leistungen nicht einzeln, sondern mit einem Pauschalpreis bezahlt. Pauschalreisen können beispielsweise aus einem Reisekatalog in einem Reisebüro oder auch im Internet gebucht werden. Eine Pauschalreise umfasst regelmäßig

  • die Beförderung per Flug, Bus oder Bahn einerseits und
  • die Unterbringung in einem Hotel oder einer sonstigen Unterkunft andererseits.

Dazu können weitere Reiseleistungen wie Stadtführungen oder sonstiges touristisches Programm kommen. Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise, bei der ein Reisender Anreise, Unterkunft und Reiseprogramm individuell selbst zusammenstellt und einzeln bucht.

Bei Pauschalreisen stellt der Reiseveranstalter regelmäßig eine Reiseleitung vor Ort, die auch bei einen möglichen Reisemangel hilfreich sein kann. Dabei kann sich der Mangel auf jeden Teil der Reise beziehen. Das Reiserecht als Verbraucherrecht sieht dabei vor, dass Forderungen wie Schadenersatz beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden können, sodass nicht das Hotel vor Ort oder die Fluggesellschaft womöglich nach ausländischem Recht und vor einem ausländischen Gericht verklagt werden muss.

Über die Pauschalreise wird ein einheitlicher Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen, der Reisevertrag. Dafür gelten zunächst die gesetzlichen Regelungen aus den §§ 651a ff. BGB. Dieses sog. Reisrecht geht im Wesentlichen auf eine EU-Richtlinie zurück. Allgemeines Dienstvertrags- oder Werkvertragsrecht für die Beförderung bzw. Mietrecht für die Hotelunterkunft sind regelmäßig nicht auf die Pauschalreise anwendbar.

Zahlungen des Pauschalreisenden auf den Reisepreis sind durch den sog. Sicherungsschein gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie ist der Veranstalter einer Pauschalreise verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und den Sicherungsschein an den Kunden auszuhändigen.

(ADS)

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