3.396 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Sebastian Heim
Rechtsanwalt Rudolf Sebastian Heim
Kanzlei Fichter & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn 6912.806831828 km
Kanzlei für UNTERNEHMEN & PRIVATPERSONEN in Heilbronn
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Rudolf Sebastian Heim für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner E. Müller
Rechtsanwalt Werner E. Müller
Kanzlei Werner E. Müller, Farmstr. 29, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.7562655648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Werner E. Müller
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc M. Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Schneider Rechtsanwälte, Scheidungsanwalt24.de, Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg 7062.8026263268 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 26 Bewertungen Zunächst bin ich von einer einvernehmlichen Scheidung ausgegangen. Meine Frau hielt sich jedoch nicht an Absprachen … (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Birmili
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Birmili
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Birmili hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Alles gut (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt KLAUS JAKOB SCHMID
Rechtsanwalt KLAUS JAKOB SCHMID
FACHANWALTSKANZLEI FÜR ERBRECHT, FAMILIENRECHT, ARBEITSRECHT, Münchner Straße 12, 85221 Dachau 7103.5703588669 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt KLAUS JAKOB SCHMID
Profil-Bild Rechtsanwältin Shari Neufeldt
Kanzlei Shari Neufeldt, Moltkestraße 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Individuelle Mandantenbetreuung als Vertrauensbasis.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Shari Neufeldt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Hallo, ich möchte Frau Neufeldt, als sehr kompetente Rechtsanwältin bewerten. Die sich der Problematik angekommen hat … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Fehling
sehr gut
Kanzlei Guido Fehling, Breite Str. 66, 13597 Berlin 6962.3739634446 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Fehling ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Herrn Fehling traf Ich in einer kritischen Lage, als meine Hausverwaltung eine ungerechtfertigte Klage gegen mich … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Cuntz
Rechtsanwältin Katja Cuntz
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Cuntz im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
(17.11.2023) Sachlich kompetent, menschlich, einfühlsam, bester Service, sehr froh angekommen zu sein und einfach die passende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Krebs
Rechtsanwalt Peter Krebs
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Reiserecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Krebs
(03.11.2022) Die Beratung mit Herrn Krebs war überaus positiv und zielführend. Dabei war Herr Krebs stets zuvorkommend und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
Rechtsanwaltskanzlei M.S. Clauser, Lange Str 9, 18273 Güstrow 6832.7527086444 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 28 Bewertungen Sehr gute Beratung sehr freundliches Auftreten einfach weiter zu empfehlen (05.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Kanzlei Kröger – Düngefeld – Düngefeld, Herzogenplatz 3, 29525 Uelzen 6784.5096774107 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Ich kann Herrn Düngefeld und sein Team sehr empfehlen. Testament ist beurkundet und alles geregelt. (24.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
Kanzlei Wintermann | Bentrup | Schmitz, Bismarkstraße 1, 27749 Delmenhorst 6666.5290933297 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Irmgard Rauschert gerne zur Verfügung
(20.05.2022) Ich war sehr unzufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Stechow vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(23.02.2023) Das Gespräch über den Kindesunterhalt war informativ und alle meine Fragen und welterführende Probleme würden zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexa Nitschke
Rechtsanwältin Alexa Nitschke Kanzlei Nitschke, Glockenstr 47, 90765 Fürth 7006.1728740351 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexa Nitschke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
(18.09.2019) Frau Rechtsanwältin Alexa Nitschke ist nach meiner Erfahrung eine absolut vertrauenswürdige, engagierte Anwältin. Sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Dümler
Kanzlei Bernd Dümler, Wilhelm-Deuser-Str. 4, 54294 Trier 6718.1846599072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Dümler
aus 7 Bewertungen sehr Gute Erfahrung. Kompetent in allen Antworten (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ovdiienko
sehr gut
Rechtsanwälte Dr. Säftel, Künkele, Parente & Ovdiienko, Bahnhofstraße 21 - 29, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.0066786242 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Ovdiienko
aus 22 Bewertungen Herr Ovdiienko ist ein kompetenter und freundlicher Anwalt. Er hört gut zu und sucht schnell und gezielt nach … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Mette
Rechtsanwaltskanzlei Mette, Schwindstr. 12-14, 60325 Frankfurt am Main 6824.2839398254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Mette bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
Rechtsanwalt Jörn Baltruweit - Kanzlei für Immobilienrecht, Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
(16.02.2022) Unsere Fragen wurden beantwortet. Es wurden die infrage kommenden Szenarien gegeneinander abgewogen. Nach dem Gespräch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pointner
Rechtsanwalt Michael Pointner
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Pointner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Hervorragende Beratung zu einem transparenten, fairen Preis (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Schneider
Rechtsanwältin Katja Schneider
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Schneider - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Moschke
Rechtsanwalt Thomas Moschke
Kanzlei Thomas Moschke, Anton-Graff-Straße 31, 01309 Dresden 7082.4209357627 km
Kompetenz schafft Vertrauen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Moschke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(06.04.2023) Freundlich, kompetent & aussagekräftig in der Gesprächsführung. Empfehlenswert 👍🙏
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Goll
Rechtsanwalt Christoph Goll
Dr. Goll & Kollegin, Mathystraße 17, 76133 Karlsruhe 6868.849410347 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Goll ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.