942 Anwälte für Inkassobüro | Seite 40

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Grema
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Grema
Kanzlei Christian Grema, Bruchstr. 1a, 67098 Bad Dürkheim 6830.9490514679 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Inkassobüro hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Grema
aus 16 Bewertungen Alles ok (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vassilios Bantis
Rechtsanwaltskanzlei Bantis, Bahnhofstr. 7, 35576 Wetzlar 6790.5734060932 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Inkassobüro bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Vassilios Bantis
(15.05.2023) Er ist sehr freundlich und der beste Anwalt, den ich jedem gerne empfehlen würde
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Hösemann
sehr gut
Kanzlei am Prinzipalmarkt, Prinzipalmarkt 20, 48143 Münster 6662.9459055425 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Inkassobüro hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Hösemann
aus 18 Bewertungen Frau Hösemann hat mich in einer Sache gegen ein großes Wohnungsunternehmen vertreten. Nach freundlicher und … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Prox
Rechtsanwalt Ulrich Prox
Kanzlei Prox, Pleidelsheimer Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen 6919.2154182209 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulrich Prox für Rechtsfragen rund um den Bereich Inkassobüro
(01.12.2023) nur zum weiter Weiterempfehlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Kanzlei Bernhard Schwendinger, Marktstr. 4, 6850 Dornbirn, Österreich 7044.6015067007 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Inkassobüro hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
(04.09.2023) Super RA. Sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Ebling
Rechtsanwältin Christine Ebling
Rechtsanwälte Ebling & Ebling GbR, Bergerstr. 130, 60385 Frankfurt am Main 6826.7708892471 km
Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Inkassobüro bietet Frau Rechtsanwältin Christine Ebling
aus 9 Bewertungen Auch wenn Frau Ebeling krankheitsbedingt absagen musste, finde ich es gut, dass geantwortet wurde. (27.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Inkassobüro

Fragen und Antworten

  • Inkassobüro: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Inkassobüro sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Inkassobüro: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Inkassobüro umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Inkassobüro und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das vom Gläubiger einer Forderung - z. B. aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Handyvertrag - damit beauftragt wird, die Schulden beim Schuldner einzutreiben, sog. Inkasso. Hierzu schließen die Parteien einen Vertrag, den sog. Inkassovertrag. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Das Inkassobüro wird für den Gläubiger tätig und erhält hierfür eine Vollmacht. Die Forderung verbleibt aber beim Gläubiger, der auch das Risiko trägt, dass der Forderungseinzug erfolglos bleibt. Daneben ist aber auch ein Forderungsverkauf an das Inkassobüro möglich. Hier wird das Inkassobüro mittels Abtretung Inhaber der Forderung gegen den Schuldner. Das führt dazu, dass es nun selbst das Risiko trägt, das Geld nicht beitreiben zu können.

Gerade im letzten Fall ist das Inkassobüro natürlich bestrebt, den Betrag vom Schuldner zu erhalten. Hierzu stehen dem Inkassobüro verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B.

Ab und zu gerät man jedoch an ein Inkassobüro, das versucht, mithilfe fragwürdiger Methoden an Geld zu kommen. So sollen Personen etwa mittels Drohung - etwa mit einem Eintrag bei der Schufa - oder einer Nötigung dazu verleitet werden, den geforderten Betrag zu zahlen. Häufig sind die Forderungen aber unberechtigt, sodass auch noch Betrug zu bejahen wäre. Manchmal existiert die Forderung zwar, der Schuldner darf eine Zahlung aber zu Recht verweigern, z. B. bei der Verjährung. Klar ist jedoch: Ein Inkassobüro muss vor Tätigkeitsaufnahme eine sog. Inkassolizenz erwerben, indem es sich nach § 10 RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz - bei der zuständigen Behörde registrieren lässt.

Während etwa ein Inkassoanwalt die Inkassokosten nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - abrechnet, fehlt einem Inkassobüro eine derartige gesetzliche Regelung. Die Parteien können also frei über die Höhe der Kosten verhandeln. Als Grenze wird jedoch unter anderem der Gebührenrahmen im RVG vorgeschlagen. Dabei gilt aber stets: Ist das Inkassobüro Inhaber der Forderung, darf es keine Inkassogebühren verlangen. Schließlich wird es dann in eigener Sache tätig. Außerdem darf das Inkassobüro nur Geld eintreiben, wenn die Forderung tatsächlich besteht, fällig und durchsetzbar ist.

(VOI)

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