1.111 Anwälte für Gerichtsvollzieher | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias bietet Rat und Unterstützung im Bereich Gerichtsvollzieher
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH, Giselakai 51, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5233265633 km
“Wenn Du schnell gehen willst, geh’ alleine. Wenn Du weit kommen willst, geh’ gemeinsam.” – afrikanisches Sprichwort
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Wettbewerbsrecht • Datenschutzrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Gerichtsvollzieher
aus 11 Bewertungen Herr Brandauer hat uns kompetent bei einer komplexen Immobilienangelegenheit beraten! Mit dem umfassenden Wissen und … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert
sehr gut
Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert
Anwaltskanzlei v3.3 Hans-Wolfram Lehnert, Kaulbachstraße 45 / EG, 90408 Nürnberg 7011.0694925667 km
ALL YOU NEED IS L@W
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Gerichtsvollzieher bietet Herr Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert
aus 38 Bewertungen 👍👍👍 (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwaltssozietät Dr. Dr. Lichtenberg & Kollegen, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3084120717 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Gerichtsvollzieher bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert hat sich entschuldigt, denn er ist zu beschäftigt um sich um mein Anliegen zu … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Rischmüller
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Rechtsanwalt Tim Rischmüller
Rischmüller & Seide Rechtsanwaltskanzlei PartG mbB, Volkmaroder Straße 8 c, 38104 Braunschweig 6821.8933423613 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Gerichtsvollzieher bietet Herr Rechtsanwalt Tim Rischmüller
aus 110 Bewertungen Mit der Arbeit der Rechtsanwaltskanzlei Rischmüller & Seide sind wir außerordentlich zufrieden. Nach einem … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek
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Kanzlei Dr. Jürgen Nazarek, Werrastraße 1, 28199 Bremen 6675.8077004468 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Gerichtsvollzieher
aus 48 Bewertungen Wir können Herrn Dr. Nazarek als Anwalt wärmstens empfehlen! Bei einem Abrechnungsproblem mit einer großen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Richartz
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Rechtsanwalt Armin Richartz
Rechtsanwälte Richartz und Richartz, Eichholzstr. 4, 97828 Marktheidenfeld 6897.8394921123 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Armin Richartz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Gerichtsvollzieher
aus 31 Bewertungen Sehr nette und schnelle Unterstützung. Immer wieder gerne (06.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gerichtsvollzieher

Fragen und Antworten

  • Gerichtsvollzieher: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gerichtsvollzieher sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gerichtsvollzieher: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gerichtsvollzieher umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gerichtsvollzieher und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gläubiger einer Geldforderung mit deren Durchsetzung beim Schuldner betraut, sog. Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher ist seit 2012 kein Beamter mehr, sondern freiberuflich tätig. Die für den Gerichtsvollzieher maßgeblichen Vorschriften finden sich vor allem im GVG – Gerichtsverfassungsgesetz –, der ZPO – Zivilprozessordnung – oder auch dem Gerichtsvollzieher-Kostengesetz.

Der Gerichtsvollzieher darf den Forderungseinzug nur betreiben, wenn der Gläubiger eine sog. vollstreckbare Ausfertigung des Titels (Vollstreckungsklausel) gegen seinen Schuldner vorweisen kann - z. B. einen Prozessvergleich, ein Urteil oder eine notarielle Urkunde - und dessen Zustellung an den Schuldner erfolgt ist. Erscheint der Gerichtsvollzieher unangemeldet beim Schuldner, muss dieser ihn nicht hereinlassen. Er muss dann aber damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher sich in der Regel nach etwa zwei erfolglosen Versuchen eine richterliche Durchsuchungsanordnung besorgt und unter Umständen in Begleitung der Polizei erneut beim Schuldner vorstellig wird. Letzteres ist häufig der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner Widerstand leisten wird. Der Gerichtsvollzieher darf dann die Wohnung samt z. B. Garage, Garten und eventuell auch der Geschäftsräume durchsuchen.

In der Wohnung des Schuldners wird der Gerichtsvollzieher zunächst nach Bargeld Ausschau halten. Findet er kein Geld, aber verwertbaren Hausrat - z. B. einen neuen Flachbildfernseher -, wird er wahrscheinlich eine Pfändung (Mitnahme der Sachen bzw. Aufkleben des Pfandsiegels) der Gegenstände durchführen. Sofern sie nötig sind, um zumindest eine bescheidene Lebensführung zu gewährleisten, muss der Gerichtsvollzieher bei Mitnahme der Sachen eine sog. Austauschpfändung durchführen. Das bedeutet zwar dennoch die Beschlagnahme der betreffenden Sache; der Gerichtsvollzieher muss dem Schuldner jedoch einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen. Bei dem neuen Luxusfernseher wäre das z. B. ein älterer Röhrenfernseher. Außerdem darf er kein Haustier pfänden und auch eine Lohnpfändung ist nur bis zu einer bestimmten Höhe erlaubt.

Der Gerichtsvollzieher darf nur Sachen, die im Eigentum des Schuldners stehen, pfänden. Lebt der Schuldner z. B. in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dürfen Gegenstände des Partners nicht mitgenommen werden. Wurden dennoch Besitztümer eines Dritten gepfändet, kann der eine sog. Drittwiderspruchsklage bei Gericht einlegen, bevor es zur Versteigerung der Sache kommt. Bei einer Ehe gilt Folgendes: Gehört das betreffende Gut eindeutig dem Ehepartner - z. B. seine Armbanduhr -, darf der Gerichtsvollzieher es nicht pfänden. Der Ehepartner muss die Pfändung aber dulden, wenn die Sache zum gemeinsamen Haushalt gehört.

Wurde der Gerichtsvollzieher nicht fündig, kann er verlangen, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgibt. Erscheint der Schuldner zu einem hierzu vereinbarten Termin unentschuldigt nicht bzw. verweigert er das vollständige Ausfüllen des Vermögensverzeichnisses, kann der Gläubiger Haftbefehl beantragen. Mit einer Verhaftung des Schuldners soll die Vermögensauskunft des Schuldners erzwungen werden. Er wird dann in die sog. Schufa eingetragen.

Übrigens: Wer das Pfandsiegel beschädigt, muss mit einem Strafverfahren wegen Siegelbruchs nach § 136 StGB rechnen. Es kann sogar passieren, dass man deswegen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt wird. Eine Veräußerung bzw. Schenkung der gepfändeten Sache kann also schwerwiegende Folgen für den Schuldner haben.

(VOI)

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