1.012 Anwälte für Fusion | Seite 43

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Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
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Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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(21.11.2023) Mit der Beratung und der Abwicklung waren wir sehr zufrieden.
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Rechtsanwalt Mahmoud Achour
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Rechtsanwalt Marcel Schmieder
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fusion

Fragen und Antworten

  • Fusion: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fusion sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Fusion: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fusion umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fusion und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Unter einer Fusion versteht man allgemein einen Unternehmenszusammenschluss oder eine Unternehmensverschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen. Fusionen erfolgen häufig nach einer Unternehmensübernahme. Für Fusionen und Übernahmen wird daher oft auch die entsprechende englische Bezeichnung M&A (Mergers & Acquisitions) verwendet.

Ab einer bestimmten Größe und mit Erreichen des Schwellenwertes unterliegt eine Fusion der Fusionskontrolle. Die rechtlichen Vorgaben für Fusionen finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Neben dem GWB und den Voraussetzungen des Aktienrechts ist bei einer Fusion das Umwandlungsrecht ebenfalls zu beachten, insbesondere das Umwandlungsgesetz, wenn mit der Fusion die Gesellschaftsform geändert wird.

Grundsätzlich unterscheidet man im Aktienrecht zwei Arten der Verschmelzung: Bei der Verschmelzung durch Aufnahme nimmt die übernehmende Gesellschaft das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft auf. Bei einer Verschmelzung durch Neubildung wird eine neue Gesellschaft gegründet, die das Vermögen der vereinigten Gesellschaften aufnimmt.

Kontrollbehörde in Deutschland ist das Bundeskartellamt. Der Vollzug einer Fusion ohne Freigabe durch das Bundeskartellamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, § 81 GWB.

Bei einer länderübergreifenden Verschmelzung in der EU sind die Vorgaben der europäischen Verschmelzungsrichtlinie, Fusionskontrollverordnung und die Gruppenfreistellungsverordnung zu beachten. Unternehmenszusammenschlüsse auf EU-Ebene werden – abhängig vom jeweiligen Unternehmensumsatz – von der Europäischen Kommission oder dem nationalen Kartellamt kontrolliert.

(WEL)

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