1.015 Anwälte für Franchising | Seite 43

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Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart
Steuerrecht, Steuerstreit, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsverfahren.
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • IT-Recht
Rechtliche Fragen im Bereich Franchising beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
aus 22 Bewertungen Schnelle und hilfreiche Antwort auf meine Fragen (28.03.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Hering
Rechtsanwalt Andreas Hering, Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Ich bin als Rechtsanwalt in Hamburg niedergelassen und berate bundesweit. Meine Beratungsbereiche sind Umwelt, Wirtschaft, Handel, Bauen und vieles mehr. Die Bewertungen dürften für sich sprechen.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Franchising hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hering
aus 18 Bewertungen Sehr schnell, umfassende und kompetente Beratung zu einem Spezialthema im Verpackungsrecht. (16.03.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Franchising beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
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Rechtsanwalt Oliver Hattig
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Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Hattig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Franchising gerne behilflich
(23.04.2020) Aktuelles zum Vergabe- und Vertragsrecht in Zeiten von Corona - Teil 1 und Teil 2
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Kast & Aigner Rechtsanwälte PartG mbB, Im Schlosspark Gern 1, 84307 Eggenfelden 7178.8915789526 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Franchising bietet Herr Rechtsanwalt Florian Kast
(30.06.2017) Offene Gehaltszahlungen mag keiner! Ich beauftragte Herrn Aigner damit mein Geld zu bekommen. Dank seiner …
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lommer
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lommer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Franchising
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Rechtsanwalt Bernd Eckerlein
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„Anwaltlicher Rat ist nicht so teuer, wie oft gedacht. Sich nicht anwaltlich beraten zu lassen, kann einen jedoch manchmal teuer zu stehen kommen.“
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Eckerlein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Franchising
aus 8 Bewertungen Herr Eckerlein hat über viele Monate und mit großer Vehemenz mit der Gegnerischen Versicherung gekämpft und letztlich … (26.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Franchising

Fragen und Antworten

  • Franchising: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Franchising umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Franchising und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Franchising: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Franchising sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Beim Franchising bzw. Konzessionsverkauf stellt der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Zahlung einer Eintrittsgebühr und laufender Franchise-Gebühren das Geschäftskonzept sowie das Nutzungsrecht an z. B. der bereits etablierten Marke zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet er sich, den häufig unerfahrenen Franchisenehmer zu schulen, ihm regelmäßig Ware zu liefern oder ihn auch bei der Werbung zu unterstützen.

Das Franchising bietet sich bei einer Existenzgründung an. Schließlich hat Franchising mehrere entscheidende Vorteile gegenüber dem „normalen" Schritt in die Selbstständigkeit. Schließlich ist das Geschäftskonzept zumeist bereits erprobt, der Franchisegeber hat bereits Erfahrungen gesammelt, die er dem Jungunternehmer vor der Firmengründung mitteilen kann. So verringert sich das unternehmerische Risiko erheblich, der Erfolg ist beim Franchising beinahe schon „garantiert". Aus diesem Grund erhöht sich wiederum die Kreditwürdigkeit, sodass man bei der Bank leichter einen Kredit zu besseren Konditionen erhält. Da z. B. bereits die Arbeitsabläufe oder Preisangaben durch den Franchisegeber festgelegt werden, ist auch ein effizientes Arbeiten möglich. Außerdem ist die betreffende Marke bereits bei den potenziellen Kunden bekannt, sodass man sich nicht erst einen „Namen machen" muss. Ein weiterer Vorzug des Franchisings ist, dass sich in demselben Gebiet kein weiterer Franchisenehmer desselben Systems niederlassen darf. Somit hat man auch im Wettbewerb einen wichtigen Vorteil.

Ohne den Franchisevertrag läuft beim Franchising jedoch nichts. Der Vertrag ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht ausdrücklich geregelt, enthält aber z. B. Elemente aus dem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Lizenzvertrag. Da es viele verschiedene Formen des Franchisings (Fast-Food-Ketten, Baumarktketten etc.) gibt, muss der Franchisingvertrag somit individuell gestaltet werden.

Doch Vorsicht: Das Franchising hat auch einige Nachteile für den Gründer von einem Start-up. So kann die Franchise-Gebühr bis zu 33 Prozent des Umsatzes ausmachen. Außerdem kann es passieren, dass eine Rufschädigung durch einen anderen Franchisenehmer desselben Systems negative Auswirkungen auf das eigene Unternehmen hat. Zwar handelt der Franchisenehmer auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchisegeber überprüft jedoch regelmäßig, ob die von ihm verlangten Regeln auch eingehalten werden. Damit hat man als Franchisenehmer aber auch wenig unternehmerische Freiheiten und kann schlimmstenfalls keinen Einfluss auf die Geschäftsplanung des Franchisegebers nehmen.

(VOI)

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