604 Anwälte für Filesharing | Seite 26

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Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Filesharing
(06.03.2023) Erstkontaktaufnahme absolut perfekt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Meibers LL.M.
Rechtsanwalt Johannes Meibers LL.M.
meibers.rechtsanwälte, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster 6663.04632261 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Johannes Meibers LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Filesharing gerne behilflich
(17.08.2011) Herr Meibers Beratung war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kiunka
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Kanzlei Kiunka, Reichenberger Str. 33, 33605 Bielefeld 6718.9565776584 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kiunka bietet Rat und Unterstützung im Bereich Filesharing
aus 54 Bewertungen Ich wurde toll vereidigt von Herrn Rechtsanwalt Kiunka! Nachdem die Sache von der Presse aufgegriffen wurde, war es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Onischke
sehr gut
Kanzlei Johanna Onischke, Am Mühlenteich 27, 40822 Mettmann 6660.7577349511 km
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Johanna Onischke für Rechtsfragen rund um den Bereich Filesharing
aus 47 Bewertungen Sehr kompetente und zuverlässige Anwältin. Sie erklärt alle Themen sehr leicht verständlich und steht stets hilfreich … (14.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Filesharing

Fragen und Antworten

  • Filesharing: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Filesharing sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Filesharing: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Filesharing umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Filesharing und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet direkt übersetzt „Dateien teilen". Im Deutschen wird das Wort „File" im Gegensatz zum Englischen ausschließlich als Anglizismus für das Wort „Computerdatei" verwendet.

Filesharing beschreibt ein grundsätzlich legales Verhalten, bei dem Inhaber von Dateien diese auf ihrem Computer oder ihrem Server abspeichern, sodass andere Personen über ein Netzwerk auf diese Dateien zugreifen und sie auf eigene Speichermedien herunterladen können. Filesharing ist damit ein Verhalten, das sich auf den Austausch von Dateien über Datennetze, in der Regel über das Internet, bezieht. Es ist vergleichbar mit der Dateifreigabe in lokalen Netzwerken. Um Filesharing betreiben zu können, werden Computerprogramme verwendet, die meist über das Internet ein Netzwerk zwischen einzelnen Personal Computern aufbauen. Ohne die Installation entsprechender Software ist Filesharing nicht möglich. Innerhalb der Netzwerke wird Nutzern der Upload und Download von Dateien ermöglicht.

Filesharing kann in Netzwerken mit eigenen, zentralen Servern/Speicherkapazitäten betrieben werden, z. B. von Sharehostern. Lädt ein Nutzer Dateien auf den Server des Sharehosters, können andere registrierte Nutzer nach Zusendung eines entsprechenden Links auf die Dateien zugreifen. Inzwischen existieren überwiegend dezentrale Filesharing-Netzwerke (sog. Peer-to-peer-Netzwerke), in denen einzelne Computer als Speicher fungieren. Registrierte Nutzer gestatten sich gegenseitig den Zugriff auf bestimmte Bereiche des eigenen PC.

Eine synonyme Verwendung von Filesharing mit illegalem Upload und Download urheberrechtlich geschützter Inhalte (Musik, Filme etc.) - meist über Peer-to-Peer-Netzwerke - ist nicht möglich. Die ungenehmigte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken ist lediglich ein Teilbereich des Filesharing.

Das „Tauschen" von urheberrechtlich geschützten Werken verstößt als ungenehmigte Vervielfältigung von geschützten Werken gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und wird von Rechteinhabern (Softwarefirmen, Musiklabels, Filmproduktionsfirmen, Verlagen, Künstler etc.) mit kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgt. Die legale Weitergabe von Dateien in Netzwerken setzt eine Lizenz voraus oder, dass die Datei lizenzfrei verwendet werden kann (z. B. Shareware, freie Software, Schutzfristen abgelaufen etc.). In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff der Tauschbörsen verwendet.

(LOE)

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