244 Anwälte für Entmündigung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Grotheer
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Rechtsanwalt Olaf Grotheer
Bürogemeinschaft Grotheer Plaisier Dr. Dopatka, Langenstr. 50, 28195 Bremen 6675.1263002254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Grotheer ist Ihr Ansprechpartner für Entmündigung
aus 12 Bewertungen Die Einklagung von Fluggastrechten wurde schnell und zu vollster Zufreiedenheit durchgeführt - sehr zu empfehlen (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Schubert
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Rechtsanwältin Bettina Schubert
Bürogemeinschaft Schubert & Czerwenka, Thomas-Mann-Platz 2, 09130 Chemnitz 7044.461739949 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Entmündigung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Bettina Schubert
aus 67 Bewertungen Frau Schubert hat uns in dieser schwierigen Auseinandersetzung kompetent geholfen.Mit ihrer ruhigen,freundlichen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Linow
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Anwaltskanzlei Linow, Dresdner Str. 58, 01640 Coswig 7066.3655596767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Linow - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Entmündigung
aus 22 Bewertungen Herr RA Linow hat mir bestens geholfen und ich war in jeder Situation mit ihm zu 100% zufrieden. Danke nochmals! (25.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Sandhas
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Rechtsanwältin Monica Sandhas
Kanzlei Sandhas, Waldstraße 36, 30163 Hannover 6767.7363245055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Entmündigung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Monica Sandhas
aus 13 Bewertungen Hallo, ich bin umfassend beraten worden. Meine Angelegenheit und Fragen sind verständlich behandelt und beantwortet. … (14.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Entmündigung

Fragen und Antworten

  • Entmündigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Entmündigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Entmündigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Entmündigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Entmündigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Begriff Entmündigung wird in Deutschland seit 1992 nur noch umgangssprachlich verwendet, rechtlich existiert seit diesem Jahr die Entmündigung nicht mehr. Die Entmündigung ging der Anordnung einer Vormundschaft voraus und war dadurch gekennzeichnet, dass der Entmündigte ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung der Entmündigung seine Geschäftsfähigkeit vollständig verlor und ihm ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt wurde. Die Gründe, die zu einer Entmündigung führen konnten, waren unter anderem Geisteskrankheit oder auch Geistesschwäche, Verschwendungssucht, Trunksucht, Rauschgiftsucht, etc. Der Antrag auf Entmündigung konnte beispielsweise von einem Familienangehörigen gestellt werden.  

Mit der Entmündigung wegen Geisteskrankheit war die Person rechtlich absolut handlungsunfähig. Nach der Entmündigung konnte der Betroffene weder Verträge schließen noch heiraten noch wirksam ein Testament errichten (Testierunfähigkeit, Eheunmündigkeit). Andere Gründe für die Entmündigung führten hingegen nur zu einer beschränkten Geschäftsfähigkeit

Die Entmündigung wurde im Jahr 1992 (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige) durch die Einführung des Rechtsinstituts der Betreuung abgeschafft, da die teils aus dem 19. Jahrhundert stammenden Begriffe und Inhalte mit dem Recht auf Menschenwürde nicht als vereinbar eingestuft wurden.

(LOE)

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