1.157 Anwälte für Architektenhaftung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jussi R. Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jussi R. Mameghani
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte, Steinhöft 5-7, 20459 Hamburg 6719.6810286391 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Architektenhaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jussi R. Mameghani gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen In verschiedenen Verfahren vertritt uns Herr Dr. Mameghani mit absoluter Kompetenz, Ruhe, Kreativität, rechtlich … (28.11.2023)
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Rechtsanwalt Felix Beer
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.“ (Sir James Cassels)
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Felix Beer für Rechtsfragen rund um den Bereich Architektenhaftung
aus 6 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, höflich, freundlich, immer kurzfristig erreichbar, professionelle Arbeit, auftreten bei … (18.12.2023)
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Rechtsanwalt Helmut Schwarz
Rechtsanwaltskanzlei | Helmut Schwarz, Hauptstraße 31, 91315 Höchstadt an der Aisch 6980.430917859 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Umweltrecht • Beamtenrecht • Arzthaftungsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helmut Schwarz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Architektenhaftung
aus 18 Bewertungen Sehr freundliche Mitarbeiter und ohne Probleme war Herr RA Schwarz auch für mich persönlich erreichbar. Der … (18.04.2024)
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Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Architektenhaftung
(10.02.2012) Top Beratung, man kümmert sich sofort um die Sache! Besser geht es nicht!!
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Rechtsanwalt Christian Siebel
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Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Siebel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Architektenhaftung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhaftung

Fragen und Antworten

  • Architektenhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Architektenhaftung ist immer zu bejahen, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Kein Architektenvertrag - das ist in der Regel ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - ist jedoch gleich. Schließlich können der Architekt und sein Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbaren, welche Aufgaben der Architekt übernimmt, also z. B. die Vollarchitektur oder nur eine oder mehrere der insgesamt neun Leistungsphasen. Der Bauherr kann somit keinen Schadenersatz verlangen, wenn er z. B. Baumängel entdeckt, die Objektüberwachung aber keine Pflicht des Architekten aus dem Vertrag dargestellt hat. In diesem Fall könnte der Architekt daher sein volles Architektenhonorar verlangen.

Hat der Architekt die Vollarchitektur übernommen, muss er grundsätzlich für jede Abweichung vom vereinbarten Zustand haften. So hat er etwa die finanziellen Möglichkeiten seines Auftraggebers bei der Planung zu berücksichtigen und eine Kalkulation der Baukosten vorzunehmen sowie grundsätzlich einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Außerdem muss er sehr gute Kenntnisse im Baurecht haben und beim Bau von Immobilien z. B. dafür sorgen, dass jede einzelne Abstandfläche eingehalten wird, die Baubehörde den Bauantrag absegnet und damit die erwünschte Baugenehmigung erteilt sowie Planungsfehler vermieden werden. So läge etwa ein Mangel vor, wenn der Architekt den Bebauungsplan bei der Planung nicht berücksichtigt hat und der Bauherr daher keine Baugenehmigung erhält. Eine Architektenhaftung wäre damit zu bejahen. Ein Architekt muss jedoch eine Haftpflicht abzuschließen. Die Versicherung ist dann im Schadensfall zumeist einstandspflichtig.

Die gerichtliche Geltendmachung der Forderung im Rahmen der Architektenhaftung verursacht zumeist sehr hohe Prozesskosten und Anwaltskosten. Der Bauherr kann daher von Anfang an mit dem Architekten eine Streitschlichtung nach der SOBau (Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten) vereinbaren. Bei dieser außergerichtlichen Konfliktlösung helfen Baurechtsexperten dabei, die Baustreitigkeiten friedlich und zur Zufriedenheit der betreffenden Parteien beizulegen. Es müssen jedoch die Fristen der Verjährung beachtet werden: Gemäß § 634a BGB verjähren die Mängelansprüche des Bauherrn bei Bauwerken in fünf Jahren und bei sonstigen Planungsleistungen in zwei Jahren ab der Bauabnahme.

(VOI)

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